Bahnbehörde weist Naturschützer ab
Der Landesnaturschutzverband verlangt, in Stuttgart die geplante Unterbrechung der Gäubahn zu untersagen. Die zuständige Behörde lehnt den Antrag ab.

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Zum zweiten Mal hat das Eisenbahn-Bundesamt einen Antrag gegen die Kappung der Gäubahnstrecke in Stuttgart abgewiesen.
Von Christian Milankovic
Stuttgart - Nach der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ist nun auch der Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg (LNV) mit dem Versuch gescheitert, die drohende Unterbrechung der Gäubahnstrecke in Stuttgart vom zuständigen Eisenbahn-Bundesamt (Eba) untersagen zu lassen. Die Behörde hatte im Juli einen entsprechenden Antrag der DUH abschlägig beschieden, das selbe Schicksal hat auch den Vorstoß des LNV ereilt. Der gibt sich weiter kämpferisch.
Gegen den Bescheid habe „der Verband Widerspruch eingelegt. Die Widerspruchsbegründung liegt noch nicht vor“, teilt eine Eba-Sprecherin auf Anfrage mit – und hält sich bedeckt. „Mit Rücksicht auf das noch laufende Verfahren bitten wir um Verständnis, wenn wir uns zu weiteren Einzelheiten nicht äußern können“.
Stefan Frey, Vorstandsmitglied beim LNV, bestätigt den Vorgang. „Die Ablehnung des Antrags kam für uns nicht völlig überraschend“, sagt er. An der Begründung des Widerspruchs dagegen arbeite man derzeit. „Die überlegen wir uns sehr gut“, sagt der Verwaltungsjurist Frey. Es gehe dem Verband nicht darum, aus Prinzip gegen die Eba-Entscheidung vorzugehen. „Wir sehen für die Strecke ein echtes Verkehrsbedürfnis.“
Derzeit ist vorgesehen, die Strecke der Gäubahn, die von Stuttgart in Richtung Schwarzwald, Bodensee und Schweiz führt, ein halbes Jahr vor Inbetriebnahme von Stuttgart 21 zwischen dem Haupt- und dem Nordbahnhof zu unterbrechen, um in diesem Bereich die neue Führung der S-Bahn herzustellen. Bis die neue Gäubahnstrecke via Flughafen fertig ist, müssten Fahrgäste in Stuttgart-Vaihingen auf die S- und die Stadtbahn umsteigen. Zu diesem Zeitpunkt sollen am Bahnhof in dem Stuttgarter Filder-Stadtteil vier S-Bahn-Linien halten, die alle im Viertelstundentakt unterwegs sind. Der Bahnhof selbst wurde zuletzt ausgebaut.
Dieser Interimszustand soll laut Deutscher Bahn frühestens im Jahr 2032 enden. Kritiker halten diesen Zeitplan für zu ambitioniert. Nicht zuletzt diese Unwägbarkeiten hat die Städte und Kommunen entlang der Strecke auf den Plan gerufen. Sie dringen auf eine umsteigefreie Verbindung nach Stuttgart. Allerdings haben jüngst drei vom Interessenverband Gäu-Neckar-Bodensee-Bahn (IV GNBB) in Auftrag gegebene Gutachten eher die Position der Deutschen Bahn und der Stadt Stuttgart bestätigt, die die Unterbrechung der Strecke für notwendig halten.
Ob es letztendlich zur Kappung kommt, wird wohl am Ende vor Gericht entschieden. Die Deutsche Umwelthilfe klagt gegen den Plan vor dem Verwaltungsgerichts Baden-Württemberg in Mannheim. Ein Termin zur Verhandlung ist noch nicht bekannt.