Markenstreit: Stärken die Richter „Öko-Test“ den Rücken?

dpa Karlsruhe. Weitere Runde im Markenstreit um das „Öko-Test“-Label: Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelte am Donnerstag in Karlsruhe drei Fälle, in denen die Zeitschrift „Öko-Test“ die Versandhändler Otto (Hamburg) und Baur (Burgkunstadt/Oberfranken) sowie den niederländischen Discounter Matratzen Concord verklagt hat.

Ein Hinweisschild mit Bundesadler und dem Schriftzug „Bundesgerichtshof“. Foto: Uli Deck/Archivbild

Ein Hinweisschild mit Bundesadler und dem Schriftzug „Bundesgerichtshof“. Foto: Uli Deck/Archivbild

Das Magazin will nicht, dass mit dem „Öko-Test“-Label geworben wird, wenn die abgebildete Ware nicht getestet wurde. Es geht um Baby-Produkte, Lattenroste, Fahrradhelme und Kopfkissen, die teils nur in Farbe oder Größe von den tatsächlich geprüften abweichen.

„Öko-Test“ hofft, dass der BGH einem „wachsenden Label-Missbrauch“ einen Riegel vorschiebt. Bei der eineinhalbstündigen Verhandlung in Karlsruhe deutete sich an, dass der BGH „Öko-Test“ den Rücken stärken könnte. Das oberste deutsche Zivilgericht will sein Urteil zu einem späteren Zeitpunkt verkünden (I ZR 173/16, 174/16 und 117/17).

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Erstellt:
19. September 2019, 12:35 Uhr

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