Baden-Württemberg

Fünfjährige stirbt nach Badeunfall - Mutter angeklagt

Im Juni besucht eine Mutter mit ihren drei Kindern ein Freizeitbad in Albstadt. Dabei ertrinkt ihre fünfjährige Tochter. Hat die Frau ihre Aufsichtspflicht verletzt?

Die Mutter soll das Kind unbeaufsichtigt zurückgelassen haben. (Symbolbild)

© IMAGO//Eibner-Pressefoto

Die Mutter soll das Kind unbeaufsichtigt zurückgelassen haben. (Symbolbild)

Von red/dpa/lsw

Gegen die Mutter eines fünfjährigen Mädchens, das im Juni nach einem Badeunfall starb, ist Anklage erhoben worden. Die 25 Jahre alte Frau steht im Verdacht, ihre elterliche Aufsichts- und Fürsorgepflicht verletzt zu haben, teilte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit.

Die Frau hatte mit ihren drei Kindern am 23. Juni ein Freizeitbad in Albstadt (Zollernalbkreis) besucht. Ihre fünfjährige Tochter, die nicht schwimmen konnte, ließ sie der Mitteilung zufolge unbeaufsichtigt und ohne Schwimmhilfe in einem Becken zurück. 

Das Mädchen geriet beim Spielen mit dem Kopf unter Wasser, verlor das Bewusstsein und sank zu Boden. Wenige Minuten später wurde es durch eine andere Besucherin entdeckt und aus dem Becken geborgen. Trotz sofortiger Reanimationsmaßnahmen starb die Fünfjährige am Folgetag im Krankenhaus. Die Mutter wird nun wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung angeklagt.

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Erstellt:
4. Januar 2023, 18:04 Uhr

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