Wahl in Sachsen
Großschirma: AfD-Politiker Weigand zum Bürgermeister gewählt
Bereits im März hatte sich AfD-Politiker Rolf Weigand gegen seine Mitbewerber durchgesetzt, die Wahl musste aber wiederholt werden. Nun erhält er das Amt - als einziger verbliebener Kandidat.
Von red/dpa/sn
Der AfD-Politiker Rolf Weigand ist zum Bürgermeister von Großschirma gewählt worden. Er erhielt am Sonntag 82 Prozent der Stimmen. Die Wahlbeteiligung lag bei rund 77 Prozent. Weigand trat bei der Wiederholung der Bürgermeisterwahl als einziger Kandidat an, da keine anderen Vorschläge eingereicht wurden.
Der bisherige Landtagsabgeordnete hatte bereits im März bei der Wahl in der 5.500-Einwohner-Gemeinde in Mittelsachsen fast 60 Prozent der Stimmen geholt. Damals traten zwei Gegenkandidaten von CDU und Unabhängiger Bürgervereinigung an. Wegen Verstößen gegen Wahlvorschriften hatte die Kommunalaufsicht die Wahl später allerdings für ungültig erklärt, so dass sie wiederholt werden muss.
Weigand war auch schon bei der vorigen Wahl angetreten
Bürgermeister werden in Sachsen für sieben Jahre gewählt. Gibt es nur einen Vorschlag wie nun in Großschirma, können Wähler laut Kommunalwahlgesetz auf ihrem Stimmzettel auch eine andere Person notieren, wenn sie dem Bewerber nicht ihre Stimme geben wollen.
Die Wahl in Großschirma wurde nach dem Suizid des langjährigen Amtsinhabers Volkmar Schreiter im Herbst vergangenen Jahres nötig. Weigand war auch schon bei der vorigen Wahl um das Bürgermeisteramt angetreten, unterlag damals aber Schreiter. Er fungierte bereits als erster stellvertretender Bürgermeister der Kleinstadt.
Die AfD hatte zuletzt bereits mit Tim Lochner den Chefsessel im Rathaus von Pirna erobert - Lochner selbst ist jedoch kein AfD-Mitglied. Nach jetzigem Stand ist Weigand damit der erste Bürgermeister in Sachsen mit AfD-Parteibuch.
Parallel wurde auch ein neuer Oberbürgermeister in Weißwasser gewählt, dort lag zunächst noch kein Ergebnis vor. Die sächsische AfD wird vom Landesverfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuft, wehrt sich aber juristisch dagegen.