Herausgabe der Bundeswehrakte von Terrorist Mundlos?

dpa Leipzig.

Der NSU-Terrorist Uwe Mundlos soll sich bereits während seiner Wehrdienstzeit Mitte der 1990er Jahre radikalisiert haben. Ein Verlagshaus klagt seit Jahren auf die Herausgabe der Bundeswehrakten, das zuständige Verteidigungsministerium lehnt das ab. In letzter Instanz verhandelt heute das Bundesverwaltungsgericht - noch heute soll eine Entscheidung verkündet werden. Die Vorinstanzen hatten unterschiedlich entschieden. Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Klage abgewiesen, das Oberverwaltungsgericht Münster gab der Berufung teilweise statt.