Keine Geständnisse oder Reue nach Gruppenvergewaltigung

dpa/lsw Freiburg. Vor einer Diskothek in Freiburg wird eine 18-Jährige vergewaltigt. Elf Angeklagte stehen vor Gericht. Nach ihren Festnahmen wurden sie von der Polizei vernommen. Geständnisse oder Reue gab es nicht, wie Vernehmungsbeamte nun vor Gericht erklären.

Zu Beginn des Prozesses sitzen elf Angeklagte und Justizbeamte im Landgericht seitlich hinter ihren Anwälten. Foto: Patrick Seeger/dpa

Zu Beginn des Prozesses sitzen elf Angeklagte und Justizbeamte im Landgericht seitlich hinter ihren Anwälten. Foto: Patrick Seeger/dpa

Nach der Gruppenvergewaltigung einer 18-Jährigen vor einer Disco in Freiburg haben alle Festgenommenen wenige Tage noch der Tat vor rund einem Jahr der Polizei gegenüber Vorwürfe zurückgewiesen. In den Vernehmungen damals habe es keine Geständnisse oder Reue gegeben, sagte ein Polizeibeamter am Mittwoch vor dem Landgericht Freiburg. Einige der Männer hätten jedoch gesagt, dass die 18-Jährige erkennbar betrunken gewesen oder unter Drogen gestanden habe. Sie habe Sex verlangt, Gewalt habe es keine gegeben. Von mehreren der Männer seien DNA-Spuren gefunden worden, sagte ein weiterer Beamter. Vor Gericht bestreiten die Angeklagten eine Vergewaltigung oder schweigen zu den Vorwürfen.

Der Prozess hat Ende Juni begonnen. Angeklagt sind elf Männer im Alter von 18 bis 30 Jahren - die meisten von ihnen Flüchtlinge - wegen Vergewaltigung oder unterlassener Hilfeleistung. Ihnen wird vorgeworfen, im Oktober vergangenen Jahres die 18-Jährige nachts in Freiburg vor einer Disco in einem Gebüsch vergewaltigt oder ihr nicht geholfen zu haben. Laut den Ermittlern wurde die 18-Jährige bei der Tat verletzt. Den Angaben der Polizei und Staatsanwaltschaft zufolge hatte sie zuvor Drogen genommen und konnte sich daher nicht wehren.

Der Vorwurf der Vergewaltigung gelte nicht nur, wenn bei der Tat Gewalt angewendet werde, sagte Staatsanwalt Thorsten Krapp. Auch wenn ein Opfer zum Beispiel nach Drogen- oder Alkoholkonsum erkennbar wehr- oder willenlos sei, handele es sich juristisch um Vergewaltigung. Im konkreten Fall sei die Spurenlage eindeutig. Es müsse aber jedem Angeklagten einzeln eine Tatbeteiligung nachgewiesen werden.

Gegen drei der elf Angeklagten hat die Staatsanwaltschaft den Vorwurf der Vergewaltigung während des Prozesses fallen gelassen. Ihnen werde nun noch unterlassene Hilfeleistung zur Last gelegt. Angeklagte in dem Strafprozess bleiben sie - so wie die anderen acht Männer auch.

Der Prozess wird an diesem Donnerstag fortgesetzt. Geplant ist laut einem Gerichtssprecher die Vernehmung weiterer Polizeibeamter. Der Prozess wird Gerichtsangaben zufolge bis ins nächste Jahr dauern. Einen Urteilstermin gibt es noch nicht (Az. 6 KLs 181 Js 1138/19 AK 2/19 und 6 KLs 181 Js 35640/18 AK 3/19).

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Erstellt:
23. Oktober 2019, 15:34 Uhr

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