Kommentar
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© dpa/Jörg Carstensen
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach will den digitalen Rückstand der deutschen Medizin aufholen.
Von Norbert Wallet
Berlin - Regierungshandeln ist manchmal ziemlich abstrakt. Bei den Digitalisierungsplänen des Bundesgesundheitsministers liegt der Fall anders. Kaum ein größeres Gesetzespaket greift so handfest in den Alltag der Bürger ein wie dieses. Und es ist mit klaren Vorteilen verbunden.
Lauterbachs Digitalgesetz beispielsweise schafft die Voraussetzungen für den flächendeckenden Einsatz von Telemedizin, was für die Patienten in strukturschwachen Räumen von großem Nutzen ist. Die Umsetzung der elektronischen Patientenakte, womit ein schier endloser Prozess zu einem guten Ende geführt wird, führt etwa dazu, dass Patienten mehr Sicherheit bei ihrer Medikamentierung haben, weil den Ärzten nun auf einem Blick klar sein wird, wo zwei Arzneien nicht zueinander passen.
Gleichzeitig wird das Handeln der Mediziner für die Patienten transparenter und der Zugang etwa zu Labordaten wird erheblich beschleunigt. Und schließlich schafft die Möglichkeit, einer geschickten Verknüpfung von vielerlei Gesundheitsdaten endlich die Chance , in einem kontrollierten und sicheren Prozess Forschungsdurchbrüche zu ermöglichen.
Andere Länder sind in der Digitalisierung des Gesundheitswesens schon viel weiter. Lauterbach bügelt hier Versäumnisse seiner Vorgänger aus. Bei der Forschung wird Deutschland sogar einen Riesensprung machen. Das sind rundweg gute Nachrichten.