Kommentar: Kommentar
Kommentar
Von Regine Warth
Mainz - Vor dem Landgericht Mainz hat eine Frau gegen den schwedisch-britischen Arzneimittelhersteller Astrazeneca auf Schmerzensgeld geklagt, weil sie seit ihrer Corona-Impfung mit einem Hörschaden zu kämpfen hat. Die Klage wurde nun abgewiesen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, doch für viele Opfer, die nach einer solchen Impfung mit gesundheitlichen Problemen zu kämpfen haben, ist es ein Schlag ins Gesicht. Viel zu lange hat es gedauert, bis Virologen und Politiker anerkannt haben, dass die Impfung erhebliche Risiken bergen kann. Fahrlässig war eine Aussage von Gesundheitsminister Karl Lauterbach, der die Impfung als nebenwirkungsfrei bezeichnet hatte – wofür er sich später entschuldigen musste. Hier ist viel Vertrauen verspielt worden.
Umso wichtiger ist es, dass die Gerichte in den Prozessen um mutmaßliche Impfschäden mehr Fingerspitzengefühl beweisen. Es ist nicht zu erwarten, dass in jedem Fall auch ein Schaden nachzuweisen ist. Aber es sollten alle nötigen Gutachten zur Beweisaufnahme zugelassen werden – wie in einem ähnlichen Verfahren am Oberlandesgericht Bamberg geschehen: Hier hatte der Senat daran gezweifelt, dass der Hersteller ausreichend über Nebenwirkungen informiert hat.
Es geht längst nicht nur ums Geld: Vielmehr wäre es für viele Betroffene auch ein Gewinn, wenn ihr Leiden vor Gericht genau untersucht würde und sie nicht mit einem „Pech gehabt“ zurückgelassen werden.