Kommunen machen die Schotten dicht

Öffentliche Einrichtungen in Backnang und Umgebung geschlossen – In Kindergärten und Schulen Notbetreuung eingerichtet

Alle öffentlichen Einrichtungen der Städte und Gemeinden sind bis auf Weiteres geschlossen. Betroffen sind neben Hallen und Versammlungsräumen auch die Rathäuser selbst. Wer ein Anliegen hat, muss sich zumeist telefonisch oder per E-Mail anmelden. Da auch die Kindergärten und Schulen schließen, werden Notbetreuungen organisiert.

Information am historischen Rathaus in Backnang: Die städtischen Ämter sind ab sofort für den Publikumsverkehr geschlossen. Foto: A. Becher

© Alexander Becher

Information am historischen Rathaus in Backnang: Die städtischen Ämter sind ab sofort für den Publikumsverkehr geschlossen. Foto: A. Becher

Von Bernhard Romanowski und Armin Fechter

BACKNANG. Die Rathäuser haben auf die neue Lage in der Coronakrise rasch reagiert. Teilweise schon im Vorgriff auf die bundes- und landesweiten Regelungen, die erst am Wochenende getroffen wurden, haben sie öffentliche Einrichtungen geschlossen und weitere Vorkehrungen in Angriff genommen.

Die Stadt Backnang weist in diesem Zusammenhang auf die gestern vom Land erlassene Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) hin. Diese untersagt den Betrieb von Kultureinrichtungen jeglicher Art, Bildungseinrichtungen jeglicher Art, Kinos, Schwimm- und Hallenbädern, Fitnessstudios und Sportstätten in geschlossenen Räumen, Volkshochschulen und Jugendhäusern, öffentlichen Bibliotheken und Vergnügungsstätten. Und es gibt Einschränkungen für Gaststätten: Deren Betrieb ist grundsätzlich untersagt; Speisegaststätten, bei denen ein Abstand von anderthalb Metern zwischen Tischen beziehungsweise Stehplätzen eingehalten wird, dürfen geöffnet bleiben, soweit die Kontaktpersonen für einen Monat nachverfolgbar bleiben. Das kann aber schon bald wieder Makulatur sein: In Berlin wurden gestern noch schärfere Einschnitte diskutiert.

In den Backnanger Kitas werden Notfallgruppen eingerichtet. Der Bedarf an Betreuung wird derzeit noch über einen Anmeldebogen vom städtischen Amt für Familie, Jugend und Bildung ermittelt, erklärt Pressereferentin Christine Wolff. Wer Fragen dazu hat, kann sich an die jeweilige Kita-Leitung oder per E-Mail ans Amt wenden (familieundbildung@backnang.de).

In Althütte wurde zum Schutz der Mitarbeiter das Rathaus für den Publikumsverkehr geschlossen. Aber, so Bürgermeister Reinhold Sczuka: „Wir schotten uns nicht ab.“ Die Bürger könnten sich mit Anliegen telefonisch anmelden. In allen Kindergärten sollen dezentrale Notbetreuungen angeboten werden. Bei Fragen dazu erhalten Eltern im Rathaus unter der Telefonnummer 07183/95959-15 Auskunft. „Der Bürgerbus wird aufrecht erhalten“, unterstreicht Sczuka, schließlich diene dieser dazu, dass sich die Einwohner versorgen können.

Auenwald hat, wie Bürgermeister Karl Ostfalk erklärt, das Rathaus und alle weiteren öffentlichen Einrichtungen geschlossen. Betroffen sind Kindertagesstätten, Horte, Kernzeitbetreuung für Schulkinder, ferner Hallen und andere Gebäude. Zudem wurde am Samstag verkündet, dass eine Notbetreuung aufgebaut wird. „Das Leben muss weitergehen“, sagt Ostfalk – die Eltern seien über das Betreuungsangebot informiert worden. Infos dazu gibt es im Rathaus unter der Telefonnummer 07191/50 05-19.

Auch in Allmersbach im Tal ist das Rathaus geschlossen, die Bürger können aber nach telefonischer Vereinbarung Termine erhalten, um Anliegen zu besprechen, berichtet Bürgermeister Ralf Wörner. Ansonsten hat die Gemeinde die komplette Infrastruktur einschließlich des Jugendtreffs stillgelegt. Wegen der Kindergartenschließung wurde ein Elternbrief herausgegeben. Fragen zur Notbetreuung, die wohl im Kinderhaus Mozartweg eingerichtet wird, werden unter der Nummer 07191/3530-30 beantwortet.

Weissach im Tal hat das Rathaus bereits am Freitag geschlossen, Terminvereinbarung ist nun erforderlich. Stillgelegt wurde, wie Bürgermeister Ian Schölzel und Haupt- und Ordnungsamtsleiter Maximilian Sczuka berichten, auch der Betrieb der Ortsbücherei, der Hallen und Dorfhäuser sowie anderer öffentlicher Einrichtungen. Bereits am Freitag wurde auch die Schließung der Kindergärten vorbereitet. Die Notbetreuung soll in den jeweiligen Kitas erfolgen (Auskünfte unter 07191/3531-26). Abgesagt ist übrigens – neben der Kernzeitbetreuung und dem Ganztagsbetrieb an den Grundschulen – auch die Ferienbetreuung in den Osterferien. Mit Blick auf Ältere organisiert die Gemeinde einen Lieferservice für die Dinge des täglichen Bedarfs.

Seit dem gestrigen Montag ist auch das Rathaus in Aspach geschlossen. „Telefonisch, unter der Telefonnummer 212-0, oder elektronisch, unter info@aspach.de, stehen wir nach wie vor für Sie zur Verfügung“, heißt es auf der Homepage der Gemeinde. Bei dringenden und unaufschiebbaren Anliegen, die ein persönliches Erscheinen zwingend erfordern, könne das Anliegen am Eingang des Rathauses angemeldet werden. „Im Einzelfall wird daraufhin entschieden, wie wir Ihr Anliegen bearbeiten können“, verspricht die Verwaltung. Ebenso sind auf Anordnung der Landesregierung alle Kindertagesstätten und Schulen bis nach den Osterferien geschlossen. Weitere Details hierzu erhalten die Eltern in der jeweiligen Einrichtung. „Zudem weisen wir darauf hin, dass aufgrund der Empfehlung des Gesundheitsamtes alle öffentlichen Veranstaltungen, die nicht zwingend notwendig sind, verschoben werden sollten. Die Gemeindeverwaltung hat deshalb vorsorglich sämtliche eigenen Veranstaltungen abgesagt oder verschoben und in der Konsequenz die Belegung unserer Liegenschaften vorerst ausgesetzt“, so die Mitteilung der Verwaltung.

In Oppenweiler hatte die Murrtal-Schule bereits am Montag geschlossen wegen des bestätigten Corona-Falls eines Elternteils. Wie in den anderen Kommunen auch sind die Kindergärten mittlerweile auch geschlossen. „Wir werden eine Notgruppe für Kinder von Eltern aus bestimmten Berufsgruppen einrichten“, erläutert Cornelia Köhnlein-Bass. „Es gab eine Mitteilung vom Landratsamt in Waiblingen, dass die Kommunen bei der Notbetreuung der Kinder vom Rems-Murr-Kreis unterstützt werden könnten“, Köhnlein-Bass. Man werde diese Unterstützung aber wohl nicht in Anspruch nehmen müssen. Zudem sind alle öffentlichen Räume und Einrichtungen in Oppenweiler geschlossen, wie Bürgermeister Bernhard Bühler sagt.

„Wir haben alle öffentlichen Einrichtungen geschlossen, heißt Sport- und Gemeindehalle, Kelter, Bücherei und so weiter. Der Rathausbetrieb wurde eingeschränkt“, lautet die Antwort der Gemeinde Kirchberg an der Murr auf unsere Nachfrage. „Wir orientieren uns bezüglich der Notfallbetreuung an den Vorgaben des Ministeriums“, erläutert Hanna Selig als Leiterin des Kirchberger Haupt- und Ordnungsamts. Es werde eine Notfallbetreuung für die Schüler der Grundschule sowie für die Kindergartenkinder angeboten, deren Eltern in Bereichen der kritischen Infrastruktur arbeiten. Die Eltern können sich laut Selig an Christine Bärwald (telefonisch unter 07144/ 837516 oder per E-Mail an c.baerwald(@)kirchberg-murr.de) wenden.

In Burgstetten haben die öffentlichen Einrichtungen geschlossen, also Rathäuser, Gemeindehallen, Zehntscheuer, Güterschuppen und Florian-Haus. „Wir bieten für sehr wenige Kinder in Burgstall in den Kernzeitenbetreuungsräumlichkeiten der Grundschule eine Notfall-Betreuung an“, so Hauptamtsleiterin Steffi Lämmle. Die Eltern wurden alle schriftlich informiert und konnten einen Antrag abgeben. Informationen dazu erteilt Lämmle per E-Mail an steffi.laemmle@burgstetten.de

Auch in Spiegelberg sind alle öffentlichen Einrichtungen geschlossen. Damit ist der komplette Sport-, Trainings- und Übungsbetrieb – auch für die Feuerwehr – ausgesetzt. Für die Schule sollen, so Bürgermeister Uwe Bossert, am Dienstag letzte Details geregelt werden. Zur Notbetreuung für Kinder hat die Gemeinde ein Infoschreiben herausgegeben. Nähere Infos im Rathaus (07194/9501-0).

Nicht anders sieht es in der Gemeinde Sulzbach an der Murr aus. Dort sind die Schulen und die Kindergärten mittlerweile geschlossen. Es wird eine Notbetreuung eingerichtet, wie Bürgermeister Dieter Zahn berichtet. Die Eltern sind über das Antragsprozedere informiert. Zur Nutzung der Sporthallen hatten die Sportverantwortlichen bereits in der vergangenen Woche entsprechende Regelungen kommuniziert. Die Mitarbeiter im Sulzbacher Rathaus sind per E-Mail und Telefon erreichbar.

Für Großerlach gelten, so Bürgermeister Christoph Jäger, die gleichen Regelungen wie an anderen Orten im Kreis: Besuche im Rathaus sind nur bei zwingenden Angelegenheiten möglich, ebenso sind die anderen öffentlichen Einrichtungen geschlossen. Eine Kinderbetreuung wird organisiert, Anfragen dazu werden unter 07903/9154-26 beantwortet. Im Übrigen appelliert Jäger an den gesunden Menschenverstand und die Einsicht: „Es liegt an den Leuten selbst.“

Ab heute, 17. März, gilt auch im Landratsamt in Waiblingen ein eingeschränkter Dienstbetrieb. Persönliche Besuche in den Dienststellen des Landratsamts sind nur in Notfällen und mit Termin (über das jeweilige Amt) möglich. Ferner bleibt die Verwaltung der AWRM in Waiblingen bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Entsorgungseinrichtungen haben aber geöffnet.

Info

Um die Notfallbetreuung in Anspruch nehmen zu können, müssen Eltern Berufe ausüben, die nötig sind, um das gesellschaftlichen Leben aufrecht zu erhalten. Diese Tätigkeitsgebiete werden als systemrelevant oder systemkritisch bezeichnet.

Das Kultusministerium Baden-Württemberg spricht in diesem Zusammenhang von den Bereichen der kritischen lnfrastruktur. Dazu zählen insbesondere die Gesundheitsversorgung (medizinisches und pflegerisches Personal, Hersteller von für die Versorgung notwendigen Medizinprodukten), alles, was mit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz) oder mit der Sicherstellung der öffentlichen lnfrastruktur (Telekommunikation, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung) zu tun hat, sowie die Lebensmittelbranche. Die Stadt Backnang nennt zudem noch explizit Apotheken.

Grundvoraussetzung ist dabei, dass beide Erziehungsberechtigten, im Fall von Alleinerziehenden der oder die Alleinerziehende, in diesen Bereichen der kritischen lnfrastruktur tätig sind. Die Notfallbetreuung an den Schulen erstreckt sich nach den Vorgaben des Kultusministerium auf den Zeitraum der regulären Unterrichtszeit dieser Schülerinnen und Schüler.

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Erstellt:
17. März 2020, 06:00 Uhr

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