ARD, ZDF und Co.

Länder planen Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Die Länder forcieren die Rundfunkreform. Es geht um eine Reduzierung des Programms. Was heißt das für den Rundfunkbeitrag, der eigentlich zum Jahreswechsel steigen soll?

18,36 Euro muss man in Deutschland derzeit monatlich als Rundfunkgebühr bezahlen. (Symbolbild)

© IMAGO/Wolfgang Maria Weber/IMAGO/Wolfgang Maria Weber

18,36 Euro muss man in Deutschland derzeit monatlich als Rundfunkgebühr bezahlen. (Symbolbild)

Von red/dpa

Weniger Hörfunkprogramme, weniger Spartenkanäle: Die Bundesländer treiben ihre Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks voran. In der nächsten Woche könnten die Ministerpräsidenten einen vorläufigen Entwurf in die Online-Anhörung geben, hieß es aus der Rundfunkkommission der Länder.

Eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags (früher bekannt als GEZ) zum 1. Januar 2025 schließen die Länder offensichtlich aus, weil sie zunächst auf Effekte durch die Rundfunkreform hoffen, die im Sommer 2025 in Kraft treten könnte. 

Eigentlich soll der Beitrag einer Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) zufolge zum Jahreswechsel von monatlich 18,36 Euro um 58 Cent auf monatlich 18,94 Euro steigen. Den Beitrag zahlen Haushalte und Firmen zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Medienhäuser von ARD, ZDF und Deutschlandradio.

Bevölkerung lehnt Gebührenerhöhung ab

Die Bundesländer müssen sich eng an der Empfehlung orientieren. Aber einige Länderchefs haben bereits signalisiert, dass sie eine Erhöhung nicht mittragen werden - und sprechen unter anderem von zu wenig Rückhalt in der Bevölkerung dafür. Hintergrund ist auch die Krise des Senders RBB vor zwei Jahren. Es ging dabei um Vorwürfe der Verschwendung an der Spitze. 

Mit der Reform des Rundfunks möchten die Länder die öffentlich-rechtlichen Häuser effizienter aufstellen, Doppelstrukturen vermeiden und die Kontrolle verbessern. ARD und ZDF arbeiten ihrerseits parallel an Synergien. Die Länder wollen etwa die Zahl der Hörfunkprogramme auf gut 50 reduzieren und die der Spartenkanäle um vier oder möglicherweise fünf verringern. Wenn die Ministerpräsidenten und alle Landtage in den folgenden Monaten zustimmen, könnte der Reform-Staatsvertrag voraussichtlich im Sommer 2025 in Kraft treten. In einem Folgeschritt wollen sich die Länder dann mit der Finanzierung beschäftigen.

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Erstellt:
19. September 2024, 12:46 Uhr

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