Warnstreik der Bahn am Freitag
Storno, Entschädigung, Umbuchung – Wissenswertes für Reisende
Was haben Reisende und Pendler für Ansprüche, wenn ihre Züge am Freitag im Zuge des Warnstreiks ausfallen? Ein Überblick.

© Lichtgut/Leif-Hendrik Piechowski
An diesem Freitag wird bundesweit bei der Bahn gestreikt. (Archivbild)
Von hej/AFP
Erneut kommt auf Bahnreisende ein happiger Tag zu. An diesem Freitag hat die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) zur Arbeitsniederlegung von 3 Uhr bis 11 Uhr aufgerufen. Die Auswirkungen des Warnstreiks werden aber länger andauern, im Fernverkehr bis in die frühen Abendstunden. Die Deutsche Bahn (DB) bietet ab Mittwochnachmittag um 15 Uhr eine kostenlose Streikhotline unter 08000-996633 ein.
KANN ICH KOSTENLOS UMBUCHEN?
Wer seine für Freitag geplante Bahnfahrt im Fernverkehr wegen des Streiks verschieben will, kann sein bis einschließlich 18. April gebuchtes Ticket bis einschließlich 25. April flexibel nutzen, und zwar schon ab diesem Mittwoch. Die Zugbindung bei Sparpreisen und Super-Sparpreisen ist aufgehoben, auch für Züge des Nahverkehrs und der S-Bahn. Sitzplatzreservierungen können kostenlos storniert werden.
WAS GILT IM NAHVERKEHR?
Die Deutschlandtarifverbund GmbH - Mitglieder sind zahlreiche deutsche Eisenbahnunternehmen - teilte am Mittwoch mit, dass Fahrkarten mit Reisedatum Freitag ab Mittwoch um Mitternacht bis Dienstag um 23.59 Uhr flexibel genutzt werden können. Weitere Informationen erteilen demnach die jeweiligen Eisenbahnverkehrsunternehmen. Bei der Deutschen Bahn etwa, auch Mitglied in der Verbund Gmbh, können Einzelfahrkarten auch kostenlos storniert oder umgetauscht werden.
WANN GIBT ES ENTSCHÄDIGUNG?
Wenn der Zug eine Verspätung von mehr als einer Stunde hat, gelten die gesetzlichen Fahrgastrechte. Wer mindestens eine Stunde zu spät am Ziel ankommt, bekommt 25 Prozent des Fahrpreises erstattet, bei zwei Stunden 50 Prozent. Wenn absehbar ist, dass der Zug mindestens eine Stunde später als geplant am Ziel ankommt, dürfen Fahrgäste von der Reise zurücktreten und sich den vollen Fahrpreis erstatten lassen.
WIE KOMME ICH AN MEIN GELD?
Ansprüche können innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Das dazu notwendige Fahrgastrechte-Formular gibt es im Reisezentrum und am Informationsschalter der Bahn oder online zum Herunterladen - bei Verspätungen auch direkt im Zug. Die Unterlagen können digital oder per Post an das Servicecenter Fahrgastrechte gesandt oder im Reisezentrum abgegeben werden.
Außerdem ist eine komplett digitale Rückerstattung möglich: Wenn das Ticket online oder mobil gekauft wurde, kann die Entschädigung über das eigene Kundenkonto in der Bahn-App oder auf bahn.de beantragt werden.