Deutschland

Trotz Rechtsstreit - Bezahlkarte für Flüchtlinge soll kommen

Ausgebremst: Seit Monaten verzögert ein Rechtsstreit die Einführung einer einheitlichen Bezahlkarte für Asylbewerber in den meisten Bundesländern. Nun machte ein Gericht den Weg frei.

Bezahlkarte für Asylsuchende: Nach monatelanger Verzögerung soll nun eine einheitliche Bezahlkarte für Asylbewerber in 14 Bundesländern kommen.

© dpa/Marcus Brandt

Bezahlkarte für Asylsuchende: Nach monatelanger Verzögerung soll nun eine einheitliche Bezahlkarte für Asylbewerber in 14 Bundesländern kommen.

Von red/KNA

Nach monatelanger Verzögerung soll nun eine einheitliche Bezahlkarte für Asylbewerber in 14 Bundesländern kommen. Die Länder haben dem Dienstleister secupay AG, der etwa bereits die Bezahlkarte in Hamburg bereitstellt, den Zuschlag erteilt. Zuvor habe das Oberlandesgericht Karlsruhe grünes Licht gegeben, teilte das für die Vergabe zuständige Unternehmen dataport am Donnerstag in Hamburg mit.

Die Ministerpräsidenten der Länder hatten sich im November vergangenen Jahres darauf geeinigt, dass Asylbewerber künftig statt Bargeld eine Bezahlkarte bekommen. Befürworter versprechen sich davon unter anderem, dass künftig weniger Anreize bestehen, in Deutschland Schutz zu suchen. 14 Bundesländer hatten sich für die Einführung der Karte auf ein gemeinsames Vergabeverfahren verständigt. Bayern und Mecklenburg-Vorpommern wollen eigene Wege gehen.

Anders als geplant konnten die 14 Länder den Zuschlag für einen Dienstleister nicht im Juli erteilen, da ein unterlegener Bieter Rechtsmittel eingelegt hatte - zunächst bei der zuständigen Vergabekammer Baden-Württemberg und dann beim Oberlandesgericht Karlsruhe. Das entschied nun, dass die aufschiebende Wirkung der Beschwerde nicht verlängert wird.

Bei der Einführung der Bezahlkarte gehen die Kommunen eigenständig vor

Das Gericht begründete seine Entscheidung laut dataport mit den geringen Erfolgsaussichten. Es überwiege das Interesse der Allgemeinheit an einem raschen Abschluss des Verfahrens über die Auftragsvergabe sowie das Interesse der Antragsgegner, zeitnah eine Bezahlkarte mit einheitlichen Mindeststandards im Asylbereich einzuführen. Dennoch soll es am 18. Oktober eine mündliche Verhandlung geben. Danach wird das Gericht in der Hauptsache entscheiden.

Der Hamburger Senat teilte mit, bei der Einführung der Bezahlkarte in den Kommunen würden die Länder nun koordiniert, aber eigenständig vorgehen. Die Karte biete unterschiedliche Funktionen an, die wahlweise genutzt oder nicht genutzt werden könnten. Dazu zählten zum Beispiel der Bar-Auszahlungsbetrag oder Überweisungsmöglichkeiten.

In Hamburg werden bereits seit Februar im Rahmen eines Pilotprojekts Bezahlkarten an Asylbewerber in den Erstaufnahmen ausgegeben. Bislang sind nach Angaben des Senats rund 2.600 solcher „Socialcards“ im Einsatz.

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Erstellt:
26. September 2024, 13:03 Uhr

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