Empörung über Urteil zu Beschimpfungen gegen Künast

dpa Berlin. Ein Gericht hat Beschimpfungen gegen die Grünen-Politikerin Renate Künast wie „Stück Scheisse“ als zulässig bewertet. Nun schlagen die Wellen hoch. Mit Spannung wird eine Überprüfung des Beschlusses erwartet.

Renate Künast ist vor Gericht mit dem Versuch gescheitert, gegen Beschimpfungen wie „Geisteskranke“ auf Facebook gegen sie vorzugehen. Foto: Felix König

Renate Künast ist vor Gericht mit dem Versuch gescheitert, gegen Beschimpfungen wie „Geisteskranke“ auf Facebook gegen sie vorzugehen. Foto: Felix König

Das Urteil des Berliner Landgerichts zu Beschimpfungen gegen die Grünen-Bundestagsabgeordnete Renate Künast ist auf Empörung und Unverständnis gestoßen. Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) mahnte zu einem konsequenten Eintreten gegen Hetze.

Unbekannte hatten Künast unter anderem als „Stück Scheisse“ und „altes grünes Dreckschwein“ bezeichnet und noch drastischere und auch sexistische Posts geschrieben. Laut einem Beschluss des Landgerichts Berlin, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, stellen entsprechende Kommentare „keine Diffamierung der Person der Antragstellerin und damit keine Beleidigungen“ dar.

„Wenn uns an der Demokratie gelegen ist, muss der politische Wettstreit vor Gewalt geschützt werden“, sagte Schäuble dem „Tagesspiegel“. Dazu reiche der Appell an den gesunden Menschenverstand und zu Anstand allein nicht aus. „Es braucht auch das Vertrauen in einen Rechtsstaat, der gegen menschenfeindlichen Hass und Hetze als Nährboden von Gewalt konsequent vorgeht, auch in der digitalen Welt.“ Es gebe eine Grenze zwischen zulässiger zugespitzter Meinungsäußerung und Hassbotschaft. „Das zeigen nicht zuletzt die Reaktionen auf die Gerichtsentscheidung.“

Der Deutsche Richterbund wies auf die erwartete Prüfung des Urteils hin. „Renate Künast hat eine Beschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts angekündigt, was eine Überprüfung der in Rede stehenden Rechtsfragen durch das Kammergericht ermöglicht“, sagte Geschäftsführer Sven Rebehn in Berlin.

Die FDP-Abgeordnete Marie-Agnes Strack-Zimmermann sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland: „Dieses fatale Urteil, welches eines Rechtsstaats unwürdig ist, berührt uns alle.“ Sprache sei Ausdruck von respektvollem, kultiviertem Miteinander. „Wenn diese Kultur nicht mehr juristisch geschützt wird, dann ist es nur eine Frage der Zeit, bis den Worten Gewalt folgt.“

Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Katrin Göring-Eckardt erklärte: „Bei allem Respekt vor unseren Gerichten: Was Renate Künast hier an widerlichen Beleidigungen erhalten hat, sollte niemand ertragen müssen.“ Meinungsfreiheit habe Grenzen, wenn zu Gewalt gegen Personen aufgerufen oder widerliche Hetze betrieben werde. Linksparteichefin Katja Kipping sagte: „Diese Form von Hass wird noch immer zu sehr verharmlost.“ Das müsse aufhören.

Die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes, Maria Wersig, sagte, Gewaltschutz sei ein Thema, das alle Ebenen des Staates angehe. „Und wir reden bei den genannten Beispielen verbaler Übergriffe über nichts anderes als über Gewalt.“

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Erstellt:
20. September 2019, 18:49 Uhr

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