Klimaschutzgruppe „Letzte Generation“
Wissing geißelt Sprüh-Aktionen auf Sylt - Kein Treffen mit Aktivisten
Nach den Sprüh-Aktionen der Klimaschutzgruppe „Letzte Generation“ auf Sylt hat Bundesverkehrsminister Volker Wissing ein weiteres Treffen mit den Aktivisten vorerst ausgeschlossen. Die Hintergründe.

© dpa/Julius Schreiner
Klimaschutz-Demonstranten hatten auf der Nordseeinsel zunächst einen Privatjet mit Farbe besprüht.
Von red/dpa
Bundesverkehrsminister Volker Wissing hat die Aktionen von Demonstranten der Letzten Generation auf Sylt scharf kritisiert und sieht auch keinen Grund, sich erneut mit Vertretern der Klimaschutzgruppe zu treffen. „Ich halte diese Machenschaften für unerträglich, nicht tolerabel und für kriminell und bin der Meinung, dass sie mit aller Härte des Gesetzes verfolgt werden müssen“, sagte der FDP-Politiker dem Nachrichtenportal t-online.
Klimaschutz-Demonstranten hatten auf der Nordseeinsel vergangene Woche zunächst einen Privatjet mit Farbe besprüht. Später versprühten sie Farbe in einem Fünf-Sterne-Hotel. Die Letzte Generation hatte zuvor gezielte Protestaktionen gegen reiche Menschen angekündigt. Die Klimakatastrophe werde „in erster Linie von den Reichen“ gemacht, darauf wolle man die Aufmerksamkeit lenken, hatte die Gruppe dies begründet.
Anfang Mai hatte sich Wissing mit Vertretern der Letzten Generation getroffen
Wissing betonte, das Recht, friedlich zu demonstrieren, sei ein hohes Gut. Bei Gewalt gegen Menschen oder Sachen sei aber eine rote Linie überschritten. „Wer sich in unserem Rechtsstaat der Nötigung, des Vandalismus und der Sachbeschädigung strafbar macht und auch keinerlei Einsehen zeigt, der muss auch die strafrechtlichen Konsequenzen tragen.“
Anfang Mai hatte sich Wissing mit Vertretern der Letzten Generation getroffen und über deren Forderungen gesprochen. „Ich will keinweiteres Gespräch mit der Letzten Generation“, sagte der Minister nun t-online.
Bundesjustizminister Marco Buschmann hält schärfere Regeln nicht für notwendig, um Straftaten von Aktivisten zu ahnden. „Unsere Strafgesetze geben bereits einen angemessenen Strafrahmen. Auch etwa Straßenblockaden können mit Freiheitsstrafen geahndet werden, wenn es tat- und schuldangemessen ist“, sagte der FDP-Politiker der „Münchner Abendzeitung“ (Dienstag). Die Gerichtspraxis sei dazu auchübergegangen.