Die Inzidenz liegt zum ersten Mal wieder unter 50

Die 7-Tage-Inzidenz im Rems-Murr-Kreis sinkt von 52 auf 48. Von Montag, 31. Mai, an sind Öffnungen im Landkreis möglich.

Die Inzidenz liegt zum ersten Mal wieder unter 50

Badespaß an Badeseen mit kontrolliertem Zugang: Auch das wird mit den bevorstehenden Öffnungen wieder möglich sein. Foto: J. Fiedler

BACKNANG (pm/mm). Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis sinkt weiter. Am gestrigen Freitag hat sie die 50 erstmals seit dem 15. März (49) unterschritten. Vor einem Monat, am 29. April, lag sie noch bei 228. In Quarantäne befinden sich aktuell nur noch 539 Personen. Gestern waren es noch 52 mehr (591).

Von Montag, 31. Mai, an wird im Rems-Murr-Kreis die bislang geltende Bundesnotbremse außer Kraft treten. Ausschlaggebend für die damit verbundenen Öffnungsschritte ist die 7-Tage-Inzidenz, die nunmehr seit fünf Tagen in Folge unter 100 liegt.

Damit gelten von Montag, 31. Mai, an die Regelungen der Corona-Verordnung des Landes in der jeweils aktuellen Fassung. Treffen sind dann mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten möglich. Kinder bis 13 Jahre, Geimpfte und Genesene werden nicht mitgerechnet. Die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen entfallen. Zudem tritt Öffnungsschritt eins des Landes-Stufenplans in Kraft. Mehr Infos dazu findet man unter www.rems-murr-kreis.de/corona.

„Ich bin erleichtert, dass die Zahlen nach einem Rückschlag vor Pfingsten derzeit kontinuierlich sinken und die Bundesnotbremse auch im Rems-Murr-Kreis außer Kraft tritt“, sagt Landrat Richard Sigel. „Besonders freut es mich für die gebeutelte Gastronomie und Kulturszene, die nun einen Perspektive haben.“ Auch für den Sport seien die Öffnungen ein „echter Lichtblick“. „Jetzt gilt es, das Erreichte nicht zu verspielen“, so Sigel. „Lassen Sie uns gemeinsam umsichtig bleiben. Wenn wir konsequent beim Öffnen die ‚3G-Regel‘ (siehe Infokasten) einhalten, besteht eine reelle Chance auf einen Sommer mit mehr Normalität.“

Mit Auflagen, Test- und Hygienekonzept dürfen unter anderem öffnen beziehungsweise stattfinden: die Gastronomie (von 6 bis 21 Uhr); Freizeiteinrichtungen außen (wie Minigolf-Anlagen oder Bootsverleih); Beherbergungsbetriebe für touristische Übernachtungen (wie Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Campingplätze), Kulturveranstaltungen außen mit bis zu 100 Personen, Galerien, Museen; kontaktarmer Sport außen mit bis zu 20 Personen sowie die Außenbereiche von Schwimmbädern und Badeseen mit kontrolliertem Zugang.

Im Einzelhandel gilt weiterhin Click & Meet. Körpernahe Dienstleistungen sind weiter mit Termin erlaubt. Neu ab 31. Mai: Nur, wenn Maske tragen dabei nicht möglich ist (etwa bei einer Rasur), wird ein tagesaktueller Schnelltest benötigt.

Öffnungen mit der „3G-Regel“

Was verbirgt sich hinter der Abkürzung 3G? Die drei Gs stehen für: geimpft – genesen – getestet. Das bedeutet: Diese drei Personengruppen haben Zugang zu den bevorstehenden Öffnungen. Wichtig zu wissen für die Gruppe der Genesenen: Die Covid-19-Erkrankung darf nicht länger als sechs Monate zurückliegen.

Der Rems-Murr-Kreis ist für die Öffnungen mit den „3G“ gewappnet: Getestet zu werden, ist im Kreis mit seinem flächendeckenden Netz an Schnelltestzentren (rund 160 Testzentren) und überwachten Testmöglichkeiten in vielen Betrieben und dem digitalen Nachweis mit RMK-Cosima sehr niederschwellig möglich.

Alle Informationen zu den Nachweismöglichkeiten findet man auf der Homepage des Landkreises tagesaktuell unter www.rems-murr-kreis.de.