Stadt & Kreis
Meldepflicht schwerbehinderter Menschen: Die Quote zu erfüllen, wird schwieriger
Heute endet die Meldepflicht von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen. Betriebe und Verwaltungen mit mindestens 20 Angestellten müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen, wenn sie nicht fünf Prozent oder mehr ihrer Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten besetzen.