Inzidenz bei 30: Es geht rasant nach unten

Was die neue Coronaverordnung für den Rems-Murr-Kreis bedeutet. Ab 8. Juni sind wohl weitreichende Lockerungen möglich.

Inzidenz bei 30: Es geht rasant nach unten

BACKNANG (pm/mm). Von Donnerstag auf Freitag wurden dem Gesundheitsamt nur fünf neue Covid-19-Infektionen im Landkreis gemeldet. In Quarantäne befinden sich aktuell 285 Personen – 40 weniger als am Vortag. Am Donnerstag lag die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis noch bei 40, am Freitag ist sie auf 30 gesunken. Sprich: unter die 35, was perspektivisch noch weitere Lockerungen bedeuten könnte als bei einer Inzidenz unter 50.

Doch der Reihe nach, denn so weit sind wir noch nicht. Grund zur Freude gibt es trotzdem, denn mit der 30 am Freitag liegt die 7-Tage-Inzidenz im Rems-Murr-Kreis weiterhin stabil unter 100, zum dritten Mal unter 50 und nun auch unter 35. Was heißt das für den Landkreis? Momentan gelten die Regelungen von Öffnungsschritt 1 nach der aktuellen Coronaverordnung. Doch sie wird mit Wirkung zum 7. Juni angepasst und enthält viele Neuregelungen. Wenn die Inzidenz weiter sinkt beziehungsweise stabil bleibt, kommt es in den nächsten Tagen schrittweise zu vielen weiteren Öffnungen.

Ab Montag, 7. Juni: Neue Regeln für Öffnungsschritt 1 sowie für Schultestungen

Dank der neuen Coronaverordnung sind vom kommenden Montag, 7. Juni, an weitere Öffnungen in Öffnungsschritt 1 erlaubt: So dürfen etwa Shisha- und Raucherbars analog zu Gaststätten öffnen, Natur- und Stadtführungen dürfen mit bis zu 20 Teilnehmern stattfinden. Organisierter Vereinssport darf auch außerhalb von Sportanlagen im Freien mit Gruppen bis zu 20 Personen trainieren. Auch hier gilt – wie innerhalb von Sportanlagen – die Testpflicht.

Ebenfalls ab Montag, 7. Juni, gilt: Schnelltests, die in Schulen durchgeführt werden, bleiben 60 Stunden lang gültig. Die App RMK-Cosima für beaufsichtigte Schnelltests wird derzeit so überarbeitet, dass Ergebnisse von Reihentestungen in Schulen 60 Stunden lang als gültig angezeigt werden – statt nur 24 Stunden wie bei allen anderen Testungen. Die Schulen werden gesondert informiert.

Ab Dienstag, 8. Juni: Weitere Öffnungsschritte bei stabiler Inzidenz unter 50

Bleibt die Inzidenz fünf Tage in Folge stabil unter 50, kommt es von Dienstag, 8. Juni, an zu weiteren Lockerungen. Denn nach der neuen Coronaverordnung müssen die Stufen 2 und 3 nicht mehr schrittweise durchlaufen werden. Im Rems-Murr-Kreis gelten dann die Regelungen bei Inzidenz unter 50 sowie unmittelbar die Regelungen der Öffnungsschritte 2 und 3. Sollte die Inzidenz die 50 wieder überschreiten, werden die erweiterten Öffnungsschritte zurückgenommen. Die Regelungen für eine Inzidenz unter 50 müssen zurückgenommen werden, wenn die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 50 liegt.

Ab Mittwoch, 9. Juni: Lockerungen für Schulen bei stabiler Inzidenz unter 50

Lockerungen im Bereich Schulen bei einer stabilen Inzidenz unter 50 treten erst am zweiten Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. Das wäre im Rems-Murr-Kreis frühestens am Mittwoch, 9. Juni, der Fall. Die Schulen können dann zum Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen zurückkehren. Das heißt: Präsenzunterricht, Masken- und Testpflicht. Das Abstandsgebot ist nicht mehr einzuhalten. Sport im Freien im Klassenverbund sowie Tagesausflüge im Klassenverbund sind gestattet.

Ab Donnerstag, 10. Juni: Weitere Lockerungen bei stabiler Inzidenz unter 35

Liegt die Inzidenz an fünf Tagen in Folge stabil unter 35, entfällt in vielen Bereichen die Testpflicht. Lockerungen gibt es zudem für Feiern im Gastgewerbe, Messen und Ausstellungen sowie Kultur- und Vortragsveranstaltungen. Am gestrigen Freitag, 4. Juni, hat die 7-Tage-Inzidenz seit 1. März zum ersten Mal wieder die 35 unterschritten. Sollte sie stabil unter 35 bleiben, gelten die genannten Lockerungen von Donnerstag, 10. Juni, an.

Mehr Infos zu den Öffnungsschritten unter www.rems-murr-kreis.de/corona. Dort findet man alles Wissenswerte unter dem Titel „Infos für den Alltag“.