Kreis wieder über 200er-Inzidenz

Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz drei Tage über dieser kritischen Marke, müssen Schulen und Kitas schließen.

Kreis wieder über 200er-Inzidenz

Ein Coronaschnelltest, wie er derzeit in vielen Schulen genutzt wird, um Präsenzunterricht ausführen zu könnenFoto: A. Becher

WAIBLINGEN (lra). Der Rems-Murr-Kreis hat die 200er-Schwelle bei der 7-Tage-Inzidenz am Mittwoch erstmals wieder seit Ende Dezember überschritten. Wenn dieser Wert an drei Tagen in Folge überschritten wird, sind weitere Einschränkungen notwendig. Das bedeutet: Sollte der Wert auch heute und am Freitag überschritten werden, würden frühestens zum Montag, 26. April, die Schulen in den Fernunterricht gehen. Analog dazu wird die Regelbetreuung in Kitas eingestellt. Denn die Einschränkungen greifen am zweiten Werktag nach der öffentlichen Bekanntmachung. Von der Regelung ausgenommen sind die Notbetreuung für Kita-Kinder, für die Jahrgangsstufen 1 bis 7, die Abschlussklassen und die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit den Förderschwerpunkten geistige sowie körperliche und motorische Entwicklung. Landrat Richard Sigel sagt: „Als Vater zweier Schulkinder fällt mir die Schließung von Schulen und Kitas sehr schwer. Angesichts der Coronalage, die sich auch bei uns in den Kliniken immer mehr zuspitzt, haben wir leider keine andere Wahl.“ Sollte die 200er-Schwelle auch am heutigen Donnerstag überschritten werden, wird das Gesundheitsamt am Freitagmittag eine klare Empfehlung an die Schulen und Kitas mit Blick auf die kommende Woche geben, um ein Mindestmaß an Planbarkeit zu erreichen.

In dieser fragilen Lage appelliert Sigel an die Bürgerinnen und Bürger: „Gerade weil wir uns alle wünschen, dass die Pandemie bald vorbei ist, kommt es in dieser dritten Welle auf uns alle an. Einem kurzen Beisammensein – vor allem drinnen – kann eine lange Quarantäne folgen. Denken Sie deshalb bitte weiterhin an Abstand, Hygiene, Masken und Lüften.“

Im Rems-Murr-Kreis gilt seit dem 14. April wieder eine nächtliche Ausgangssperre. Mit der Regelung in der neuen Coronaverordnung ist die Allgemeinverfügung des Rems-Murr-Kreises vom 12. April überholt. Daher wird sie mit Wirkung zum 22. April widerrufen. Der Widerruf ist auf der Homepage des Rems-Murr-Kreises unter dem Button „Öffentliche Bekanntmachungen“ zu finden. Die Ausgangssperre tritt nun in Kraft, sobald der Landkreis feststellt, dass die Inzidenz die 100er-Schwelle überschritten hat. Wichtig: Im Rems-Murr-Kreis gilt weiterhin die Ausgangssperre in der Zeit von 21 bis 5 Uhr. Lediglich die Rechtsgrundlage hat sich geändert.