Landkreis für Schulöffnungen gewappnet

Neues PCR-Testzentrum und kreiseigene App Cosima sind startklar. Noch hat das Landratsamt keine Details zu Lockerungen.

Landkreis für Schulöffnungen gewappnet

Die Reihentestungen sind inzwischen nicht mehr nötig, da an Schulen, in Kitas und in Unternehmen regelmäßig Schnelltests durchgeführt werden.Archivfoto: A. Becher

BACKNANG (lra/bro). Ein banges Hoffen bei Eltern und ihren Kindern: Wenn die 7-Tage-Inzidenz im Rems-Murr-Kreis an fünf Werktagen (Samstag zählt mit, Sonn- und Feiertage nicht) in Folge unter 165 liegen sollte, könnten Schulen und Kitas am zweiten Tag danach wieder öffnen – im Wechselunterricht beziehungsweise in der Regelbetreuung. „Sollten die Zahlen sich weiter stabilisieren, erreichen wir in der kommenden Woche formal die Schwellenwerte nach der Bundesnotbremse, die ermöglichen, dass die Kinder endlich wieder zurück in die Schulen und Kitas dürfen“, hofft auch Landrat Richard Sigel. Mit Blick auf den Feiertag ist allerdings rein rechnerisch klar, dass es auch bei erfreulicher Entwicklung der Infektionszahlen kommende Woche noch bei Fernunterricht und Notbetreuung bleiben wird.

Das Gesundheitsamt werde dennoch das Unterschreiten der Schwellenwerte umgehend bekannt machen, sodass die Schulen und Kitas in der letzten Woche vor den Pfingstferien ab dem 17. Mai noch einmal öffnen könnten, so Sigel. Die Reihentestungen mit Schnelltests in Schulen und Kitas sind inzwischen nicht mehr nötig, da an Schulen, in Kitas und in Unternehmen regelmäßig Schnelltests durchgeführt werden. „Schnelltests haben sich inzwischen etabliert und sind kein Neuland mehr wie noch im Herbst letzten Jahres“, so die Kreisverwaltung. Gleichzeitig steigt aufgrund der zahlreichen Schnelltests nicht nur in Schulen und Kitas der Bedarf an PCR-Tests, da ein positives Schnelltestergebnis über diese laborgestützten Tests überprüft wird. Die Zusammenarbeit mit der Fieberambulanz und der niedergelassenen Ärzteschaft, die diese Testungen sicherstellt, sei insoweit immer hervorragend gewesen, so der Landrat: „Dank guter Abstimmung konnten und können die PCR-Nachtestungen meist schnell in den jeweiligen Arztpraxen oder der Fieberambulanz erledigt werden.“

Inzwischen sind die Arztpraxen nicht nur bei der Impfkampagne gefordert, an Sonn- und Feiertagen waren die PCR-Nachtestungen immer nur sehr begrenzt möglich. „Im Rems-Murr-Kreis war es uns bei der Bekämpfung der Coronapandemie von Anfang an wichtig, in funktionierende Strukturen zu investieren, vor allem für Schulen und Kitas“, sagt Landrat Sigel. Deshalb passt der Rems-Murr-Kreis in enger Abstimmung mit der Kreisärzteschaft seine Teststrategie der aktuellen Lage an: Der Rems-Murr-Kreis baut das bisherige Schnelltestzentrum am Klinikum Winnenden in ein PCR-Testzentrum um.

Nach einem positiven Schnelltest können Bürger ab Montag, 10. Mai, kostenlos einen PCR-Test im Testzentrum des Klinikums Winnenden machen (Nachweis: positiver Schnelltest etwa über die App Cosima oder das Online-Portal Cosan). Gleiches gilt für enge Kontaktpersonen mit Nachweis. Wer aus anderen Gründen einen PCR-Test braucht – zum Beispiel im Kontext einer Reise –, kann diesen ebenfalls im Winnender Testzentrum machen lassen – allerdings als Selbstzahler. Die Kosten liegen bei 89 Euro. Die PCR-Testung ist von Montag bis Sonntag jeweils von 7.30 bis 12 Uhr mit Termin möglich. Termine erhält man über das Schnelltestportal Cosan auf www.rems-murr-kreis.de/schnelltest.

Das Ergebnis wird in der Regel am selben Tag über Cosan per E-Mail oder über die neue App RMK-Cosima mitgeteilt. Für letztere Option genügt es, sich bei der Terminvereinbarung über die Homepage des Landratsamts mit den Daten aus der Cosima-App anzumelden.

Kontrollvorgaben noch unklar

Die nun vom Bund beschlossenen Lockerungen für Coronageimpfte und -genesene gelten voraussichtlich ab morgen.

Beim Polizeipräsidium Aalen, das auch
für den Rems-Murr-Kreis zuständig ist, hatte man gestern aber noch keine konkreten Vorgaben vorliegen, wie genau die Impfung oder die Genesung bei einer Kontrolle festzustellen sei. Einfacher dürfte es aber wohl nicht unbedingt werden für die Ordnungshüter.

Das baden-württembergische Innenministerium antwortet auf unsere
Nachfrage: „Maßgeblich für die Kontrollen werden die Rechtsverordnung des Bundes und die Coronaverordnung sein. Nach
bisheriger Lesart wird der Nachweis
der Impfung über den Impfpass erfolgen. Sollte ein Impfstoff zwei Impfdosen
erfordern, reicht der Nachweis einer
Impfdosis aus, wenn man neben der
Impfdokumentation zusätzlich einen
PCR-Nachweis (ärztliches Zeugnis) einer überstandenen Coronaerkrankung vorlegen kann.“