Maskenpflicht in der Backnanger Innenstadt

Die Stadtverwaltung Backnang hat nicht nur in der Fußgängerzone eine Maskenpflicht erlassen, sondern auch in zahlreichen anderen Straßen zwischen der Innenstadt und dem Bahnhof. Der Vollzugsdienst kontrolliert die Einhaltung der Vorschrift.

Maskenpflicht in der Backnanger Innenstadt

Menschen mit Masken im öffentlichen Raum gehören künftig zum Stadtbild. Nicht nur wie hier in der Backnanger Fußgängerzone, sondern auch überall dort, wo der Sicherheitsabstand von eineinhalb Metern nicht eingehalten werden kann. Wer sich nicht daran hält, muss künftig zahlen. Foto: J. Fiedler

Von Matthias Nothstein

BACKNANG. Wo überall gilt die Maskenpflicht im sogenannten öffentlichen Raum? Eine Frage, die selbst Insider gestern nicht so ohne Weiteres beantworten konnten, weil die Zuständigkeiten zwischen Land, Landkreis und Kommunen noch nicht klar geregelt waren. Die Stadt Backnang entschied sich deshalb gestern – wie etwa Waiblingen und Schorndorf auch –, die Maskenpflicht nicht nur in der Fußgängerzone, sondern auch in etlichen anderen Straßen zwischen der Innenstadt und dem Bahnhof einzuführen. So etwa in der Grabenstraße, in der Marktstraße, in der Unteren Bahnhofstraße sowie am Schiller- oder Adenauerplatz. Derzeit sind Schilder in Planung, die so schnell wie möglich aufgestellt werden sollen. Auch müssen die Tafeln, mit denen bisher beim Wochenmarkt für das Maskentragen geworben wurde, jetzt umgeschrieben werden, nun ist die Maske dort Pflicht. Auch die vier Ortseingangstafeln erhalten entsprechende Hinweise: „Kein Abstand möglich? – Maskenpflicht!“ Auch auf dem Parkleitsystem wird dieser Hinweis zu lesen sein.

Das Land Baden-Württemberg hatte zuletzt die Maskenpflicht verschärft und gefordert: „Landesweit muss in Fußgängerzonen, in öffentlichen Einrichtungen und überall dort im öffentlichen Raum, wo der Mindestabstand nicht immer eingehalten werden kann, eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.“ Der Rems-Murr-Kreis reagierte sofort mit einer weiteren Allgemeinverfügung. Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes besteht dann, „wenn das Einhalten eines Abstandes von 1,5 Metern nicht möglich ist“. Dies wäre auch auf Gehwegen nicht möglich. Durch einen Zusatz wurde diese Verordnung noch detaillierter aufgeschlüsselt. So hieß es in der Allgemeinverfügung weiter: „Zudem erhalten die Kommunen die Möglichkeit, dort, wo im öffentlichen Raum typischerweise der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann wie in Fußgängerzonen, eine Maskenpflicht lokal vor Ort durch entsprechende Beschilderung selbst zu regeln.“

Christine Wolff, Pressesprecherin der Stadt Backnang, begründete gestern, warum Backnang die Maskenpflicht nicht nur auf die Fußgängerzone begrenzen möchte. So wurde die Pflicht zum Beispiel auch auf die Grabenstraße ausgeweitet. Dort handelt es sich zwar nicht um eine Fußgängerzone, sondern um einen verkehrsberuhigten Bereich, aber de facto begegnen sich dort auch sehr viele Menschen auf engem Raum.

„Viele Bürger haben bereits freiwillig Masken getragen.“

Für Murrhardts Bürgermeister Armin Mößner ist klar, dass die Maskenpflicht überall umgesetzt wird, wo viele Menschen zusammenkommen, in der Walterichstadt etwa auf dem Wochenmarkt. Da werden Plakate und Aushänge die Bürger über die neuesten Anforderungen informieren, so das Murrhardter Stadtoberhaupt. Und der städtische Vollzugsdienst werde die Einhaltung der Maskenpflicht kontrollieren und die Leute darauf hinweisen. Laut Mößner sei zuletzt schon zu beobachten gewesen, dass viele Bürger freiwillig Masken getragen hätten. Wobei er einschränkt, dass die Disziplin im Frühjahr bei der ersten Welle noch größer gewesen sei.

Die Öffnungsklausel der Verordnung, wonach die Kommunen lokal vor Ort regeln können, wie sie in bestimmten Verdichtungszonen mit der Maskenpflicht verfahren, ist auch in Murrhardt ein Thema. Aufgrund dieser recht schwammigen Anweisung des Landratsamts glaubt Mößner, dass das Maskentragen in der Murrhardter Innenstadt nicht ausdrücklich Pflicht sei. „Unsere Fußgängerzone würde ich jetzt nicht als Verdichtungszone bezeichnen. Der Andrang ist hier ja nicht so groß. Und jeder hat die Möglichkeit auszuweichen.“ Auch verweist Mößner darauf, dass derzeit kein Murrhardter mit dem Virus infiziert ist. „Nachdem das so ist, brauchen wir die Kann-Forderungen nicht mit aller Konsequenz umzusetzen.“ Er erinnert an die Hochphase der Pandemie im April, als es in Murrhardt etliche Coronafälle gab. Mößner: „Insofern müssen wir uns ständig die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen vor Augen führen.“ Nun ist Mößner aber auch kein Bruder Leichtfuß. Deshalb ergänzt er: „Wir werden die Zahlen ständig im Auge behalten und auf jede Veränderung schnell reagieren.“

In den übrigen Kommunen unseres Verbreitungsgebiets gibt es offensichtlich keine Veranlassung zu einer schärferen Maskenpflicht im öffentlichen Raum. Madelaine Fischer, die kommissarische Leiterin des Haupt- und Ordnungsamts der Gemeinde Weissach im Tal, erklärt: „Stand heute haben wir keine Gebiete ausgewiesen, in denen das Maskentragen Pflicht ist. Aber was noch kommt, wer weiß das schon?“ Sie verweist darauf, dass in der Allgemeinverfügung ohnehin geklärt ist, dass zum Beispiel in Geschäften und auf dem Markt Masken getragen werden müssen. „Darüber hinaus haben wir keine Stellen wie etwa Einkaufspassagen, bei denen ein solches Vorgehen nötig wäre.“ Fischer appelliert an die Vernunft der Bürger, „nicht alles, was derzeit noch erlaubt ist, auch zu tun“. Und Philip Sweeney, der Leiter des Aspacher Hauptamts, erklärt: „Wir sehen zum jetzigen Zeitpunkt keinen Anlass, in Aspach eine Regelung zur Maskenpflicht im öffentlichen Straßenraum auszuweisen.“

Wer sich der Maskenpflicht widersetzt, der muss mit einem Bußgeld rechnen. Das beträgt in der Regel 70 Euro, kann aber je nach Schwere des Verstoßes auch 250 Euro teuer werden. Über die Sinnhaftigkeit der Maskenpflicht gibt es im Landratsamt keinen Zweifel. So appellierte Pressesprecherin Martina Keck, die Maske aus Respekt und Rücksicht für alle Mitbürger überall dort zu tragen, „wo es sinnvoll und nötig ist“. Sie verweist auch auf eine Stellungnahme von Jens Steinat, der als Mitglied des erweiterten Krisenstabs im Landratsamt und als Mediziner auf Nachfrage ausdrücklich erklärt habe, dass die Maske ein sinnvolles Instrument sei, die Pandemie einzudämmen.

95 Neuinfizierte

Die Zahl der Covid-19-Infizierten ist im Rems-Murr-Kreis erneut um 95 Fälle auf 2774 Infizierte gestiegen. Davon befinden sich derzeit 243 Menschen in Quarantäne. Die Zahl der Patienten, die an oder mit Covid-19 verstorben sind, beträgt unverändert 99 Menschen. Die übrigen Infizierten konnten die Quarantäne wieder verlassen.

Die absolute Zahl der Neuinfizierten im Landkreis innerhalb der vergangenen sieben Tage beträgt 216 Fälle. Der Grenzwert von 50 Neuinfizierten pro 100000 Einwohner ist damit knapp gerissen. Bei 426600 Einwohnern liegt der Grenzwert bei 213 Fällen. Der Landkreis hat demnach bezogen auf 100000 Einwohner 51 Infizierte.

Die Altersgruppe der 21- bis 30-Jährigen stellt derzeit den höchsten Wert an Infizierten, nämlich 60 Personen. 47 Patienten sind zwischen 31 und 40 Jahren alt, 39 Infizierte zwischen 51 und 60 Jahren. Weiter zählen 17 Kinder bis 10 Jahren und weitere 32 Jugendliche bis 20 Jahren zu den Patienten in Quarantäne. Die Zahl der Senioren über 71 Jahre, sie sind besonders gefährdet, summiert sich auf 14 Infizierte.