Mehr Verstöße gegen die Maskenpflicht

Nicht nur die Infektionszahlen sind in den vergangenen Wochen weiter angestiegen, sondern auch die Zahl der Menschen, die sich nicht an die Maskenpflicht halten. Beim Ordnungsamt werden immer mehr Verstöße bekannt, zu Bußgeldern kommt es kaum.

Mehr Verstöße gegen die Maskenpflicht

Vorbildliches Verhalten beim Einstieg in den Bus. Doch nicht alle Fahrgäste halten sich an die Coronavorschriften. Foto: J. Fiedler

Von Kristin Doberer

BACKNANG. Verschwörungstheorien, Ausreden, Beschimpfungen: Damit werden die Mitarbeiter des Ordnungsamts immer wieder konfrontiert, wenn sie die Einhaltung der Coronaregeln in der Öffentlichkeit kontrollieren. Egal ob an Bushaltestellen, in den Geschäften in der Innenstadt oder bei Supermärkten – dass die Akzeptanz der Bürger gegenüber der Maske in den vergangenen Wochen nachgelassen hat, haben auch die Beamten festgestellt. „Je wärmer es wurde, desto mehr haben die Maske nicht auf. Oder sie hängt eben nur unter der Nase“, sagt Gisela Blumer, die Leiterin des Rechts- und Ordnungsamts. Immer häufiger stellen die Mitarbeiter des Ordnungsamts bei ihren Rundgängen fest, dass Bürger den Mund- und Nasenschutz nicht mehr aufsetzen. „Natürlich ist es bei dem Wetter etwas anstrengender“, sagt Blumer. „Aber im Moment ist die Maske einfach das effektivste Mittel gegen Corona.“ Sie aufzusetzen habe etwas mit Respekt und Achtsamkeit für das Wohl anderer Menschen zu tun.

Die Wärme sei aber nicht das einzige Problem. „Es gibt endlich Lockerungen, man darf sich wieder mit vielen Leuten treffen – das hat manchen Menschen das Gefühl gegeben, dass es geschafft ist, dass Corona schon vorbei ist.“ Dass das aber nicht der Fall ist, wisse sie genau. Denn das Ordnungsamt hat regelmäßigen Kontakt mit Personen in Quarantäne. So erfahre sie aus erster Hand, wie schwer die Krankheit verlaufen kann und dass auch vermeintlich leichte Verläufe mit größeren und längerfristigen Einschränkungen wie dem monatelangen Verlust von Geruch und Geschmack einhergehen können.

Fahrpersonal kann Maskenpflicht nur schwer durchsetzen.

Dass die Akzeptanz etwas nachgelassen hat, weiß auch Axel Koffmane von der Firma FMO (Friedrich Müller Omnibusunternehmen), die die Busse in Backnang betreibt. Zwar würde sich der überwiegende Teil der Kunden ohne Probleme an die Maskenpflicht halten, doch immer wieder gebe es auch Kunden, die beim Einsteigen vergessen, ihre Masken aufzusetzen. Diese werden durch das Fahrpersonal dann auf das verpflichtende Tragen der Maske hingewiesen. Oft kritisieren auch andere Fahrgäste ein solches Fehlverhalten.

Ein Problem sei viel mehr das Verhalten im Bus. „Häufiger beobachten wir oder werden durch andere Kunden informiert, dass Kunden zwar beim Einsteigen die Maske tragen, am Sitzplatz im Bus diese jedoch heimlich wieder nach unten schieben“, sagt Koffmane. Dies werde vom Fahrpersonal auf der Weiterfahrt oftmals kaum wahrgenommen oder schlichtweg toleriert, sofern andere Fahrgäste nicht darauf reagieren. Es gebe auch einzelne Fälle, in denen Kunden sich bewusst weigern, trotz wiederholter Hinweise die Maske zu tragen, erzählt Koffmane. Dabei könne das Personal die Verstöße gegen die Maskenpflicht kaum beeinflussen oder gar durchsetzen. „Dafür ist das Fahrpersonal oftmals weder geeignet noch ausgebildet. Der weitaus überwiegende Teil unserer Kunden erwartet von unserem Fahrpersonal in erster Linie eine zuverlässige und vor allem sichere und möglichst pünktliche Fahrt an ihr Ziel“, sagt Koffmane.

Andererseits gebe es aber auch Kunden, die erwarten, dass das Fahrpersonal das Tragen der Maske in jedem Fall durchsetzen muss, „zum Teil auch unter Androhung einer Anzeige“, sagt Koffmane. Doch die Durchsetzung sei ein Problem. Schließlich sei es der Polizei beziehungsweise dem Ordnungsdienst nicht so einfach möglich, nach Anruf zeitnah an einem bestimmten Bus zu erscheinen, um die Tragepflicht durchzusetzen. Zumal die betreffende Person dann möglicherweise längst ausgestiegen ist. Deshalb werden die verstärkten Maßnahmen der Polizei in den öffentlichen Verkehrsmitteln von dem Busunternehmen sehr begrüßt, „insbesondere von unserem Fahrpersonal“, sagt Koffmane.

Nach dem Motto, wer Maske trägt, schützt andere, will die Polizei nämlich mit verstärkten Kontrollen die Achtsamkeit und Verantwortung in der Gesellschaft stärken und gleichzeitig Maskenmuffeln und Verweigerern zu Leibe rücken. Dies insbesondere auch im Bereich der öffentlichen Verkehrsmittel, wo die Menschen sich zwangsläufig sehr nahe kommen. Auch da besonders hier ein Rückgang der Akzeptanz der Coronaverordnung festzustellen war. Die bisherigen öffentlichen Appelle zeigten nicht flächendeckend die notwendige, aber dringend erforderliche Wirkung, nämlich die konsequente Einhaltung der bekannten Infektionsschutzregeln, so begründet das baden-württembergische Innenministerium diesen Auftrag an die Polizei.

Daher hat die Polizei begonnen, verstärkt die Tragepflicht der Alltagsmaske in Bussen, Bahnen, S-Bahnen und an Bahnhöfen sowie an Haltestellen zu kontrollieren. Die Kontrollen beginnen mit Augenmaß, wer allerdings beharrlich oder auf unverbesserliche Art die vorgegebenen Coronaregeln missachtet, muss mit Sanktionen rechnen, das teilt das Polizeipräsidium Aalen in einer Pressemitteilung mit. Ein Verstoß der Maskenpflicht kann mit einem Bußgeld von bis zu 250 Euro geahndet werden. Diese Kontrollen werden auch von Blumer sehr begrüßt. Das Ordnungsamt habe ja noch weitere Aufgaben, wie zum Beispiel die Verkehrssicherung. Bisher wurden in Backnang allerdings noch keine Bußgelder ausgesprochen, weder von der Polizei noch vom Ordnungsamt.

Bisher wurden keine Bußgelder in Backnang ausgesprochen.

„Wir wollen nicht, dass die Leute sagen: Die haben mich wegen der Maske abgezockt“, sagt Blumer. „Über die neuesten Regeln zu informieren und aufmerksam zu machen, bringt in diesem Fall mehr.“ Treffen die Mitarbeiter des Ordnungsamts also auf Maskenverweigerer, weisen sie sie zunächst auf die geltenden Regeln hin. „Die meisten reagieren sofort, wenn wir sie auf das Bedecken von Mund und Nase aufmerksam machen“, meint Blumer. Nur in einzelnen Fällen sei es bisher zu uneinsichtigen Begegnungen gekommen. In solchen Fällen seien Diskussionen und Belehrungen meist sinnlos. „Da gibt es auch Leute, die glauben nicht, dass Corona existiert. Sie fragen uns, ob wir das Virus schon gesehen haben. Oder sie kommen mit irgendwelchen Geschichten aus dem Internet“, sagt sie. Von vielen älteren Menschen dagegen werde die Krankheit selbst unterschätzt, die Maske deshalb als nicht notwendig angesehen.

Zeigen Angesprochene keine Einsicht, sei es das Effektivste, wenn Geschäftsführer von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und Personen ohne Maske nicht in den Laden oder die Einrichtung lassen. Es gehe schließlich darum, die anderen Kunden im Laden zu schützen. So handhabt es auch das Ordnungsamt, wenn es zu solchen Situationen hinzugerufen wird. In erster Linie mahnt Blumer zu Höflichkeit und Respekt. So gebe es ja auch Personen, die eine Ausnahmegenehmigung haben, nicht immer sehe man ihnen das an.

Die Maskenpflicht in Baden-Württemberg

Seit dem 27. April gilt in Baden-Württemberg die Maskenpflicht in Geschäften und dem ÖPNV, über eine Ausweitung wird gerade diskutiert.

Dem Tragen sogenannter Alltagsmasken kommt im Kampf gegen eine weitere Ausbreitung von Coronainfektionen eine große Bedeutung zu. Nach Einschätzung des Robert-Koch-Instituts kann das Tragen einer Maske zu einer weiteren Verlangsamung der Ausbreitung beitragen.

Mit zunehmender Dauer der Maskenpflicht stellt das baden-württembergische Innenministerium einen Rückgang der Akzeptanz fest. Die Polizeipräsidien im Land wurden deshalb damit beauftragt, die Einhaltung der Maskenpflicht im ÖPNV gezielt zu überwachen.

Ein Verstoß gegen die Maskenpflicht kann seit dem 1. Juli mit einem Bußgeld von bis zu 250 Euro geahndet werden. Die Höhe des Bußgelds unterscheidet sich je nach Bundesland.

Richtig getragen wird die Maske nur, wenn sie Mund und Nase vollständig bedeckt, regelmäßig gewechselt oder gereinigt wird.