Nur vereinzelt gibt es Beschwerden der Eltern

An den Backnanger Schulen verlaufen die ersten Tage mit Maskenpflicht vergleichsweise ruhig.

Nur vereinzelt gibt es Beschwerden der Eltern

Maskenpflicht im Unterricht. Foto: A. Becher

Von Lorena Greppo

BACKNANG. Ein so großer Schritt sei es gar nicht mehr gewesen, sagt Heinz Harter, der geschäftsführende Schulleiter der Backnanger Schulen. „Qualitativ hat die Maskenpflicht im Unterricht aber noch mal eine Änderung ergeben“, fügt er hinzu. Für Schüler und Lehrer sei der Alltag nun eine Spur anstrengender, das sei allen klar. Dennoch habe er das Gefühl, dass die Notwendigkeit der Maßnahmen im Großen und Ganzen akzeptiert werde. „Wir stehen aber auch noch ganz am Anfang“, schränkt er ein. Wie sich die Situation weiter entwickelt, hänge maßgeblich davon ab, ob die Coronafallzahlen weiter steigen. Welche Maßnahmen dann beschlossen würden, sei momentan reine Spekulation, aber so weit wolle man es nicht kommen lassen. „Umso wichtiger ist es, dass alle ihren Beitrag leisten.“ Es gehe darum, einen weiteren Lockdown zu verhindern. „Unsere Aufgabe ist es, den Schulbetrieb so verantwortungsvoll wie möglich zu machen“, sagt Harter.

Dennoch habe es Reaktionen von Eltern gegeben, die sich mit den beschlossenen Schutzmaßnahmen nicht einverstanden erklären. „Ja, die gibt’s“, bestätigt Harter. Allerdings seien nur punktuell Bedenken geäußert worden. „So viel Rückmeldung bekomme ich gar nicht.“ Udo Weisshaar, Schulleiter am Gymnasium in der Taus, hat hingegen im Laufe des Montags zahlreiche Anrufe von Eltern erhalten. „Manche waren besorgt, andere verwirrt“, berichtet er. „Zum Teil verweisen sie dann auch auf Diskussionen im Internet, wo in Foren seitenlang beschrieben wird, dass Masken angeblich nichts bringen.“ Darauf könne und wolle er aber gar nicht eingehen. Es gehöre nun mal zur Dienstpflicht der Lehrkräfte und Schulleiter, die Coronaverordnung umzusetzen. Im Gespräch habe er einige Eltern beruhigen können. Aber nicht nur Kritik hat Weisshaar erreicht: „Andere Eltern – gerade solche mit medizinischen Berufen – finden die Maskenpflicht richtig und wichtig.“ Ernsthafte Probleme seien bislang ausgeblieben – weder mit Eltern, Schülern oder Lehrern. „Uns liegen von drei Schülern Atteste vor“, führt Weisshaar an. Diese Jugendlichen werden im Unterricht mit mindestens 1,5 Metern Abstand an Einzeltischen separiert. „Da wir über relativ große Räume verfügen, ist das bei uns möglich.“

Die Möglichkeit des Fernunterrichts bleibt weiterhin bestehen.

Atteste, die Einzelpersonen von der Maskenpflicht ausnehmen, werden nur akzeptiert, wenn sie von Ärzten ausgestellt wurden, macht die Leiterin des Schulamts Backnang, Sabine Hagenmüller-Gehring, klar. Kommen sie beispielsweise von Heilpraktikern, würden sie keine Anwendung finden. Für Eltern, die die Infektionsgefahr für die Kinder als zu groß empfinden, gibt es die Möglichkeit, die Kinder zu Hause zu lassen. Sie müssen dann am Fernunterricht teilnehmen. Das komme aber selten vor. „Von den Schulen wird mir berichtet, dass alle froh sind, wieder in die Schule gehen zu können.“ Auch für Lehrer, die gesundheitlich vorbelastet sind, bestehe die Möglichkeit, von zu Hause aus zu unterrichten, erklärt die Schulamtsleiterin. Bisher sei es da zu ungünstigen Verhältnissen gekommen, wenn etwa mehrere Lehrkräfte vom Präsenzunterricht ausgenommen waren, aber beispielsweise nur ein Schüler den Fernunterricht in Anspruch genommen habe – oder auch andersherum. „Nach den Herbstferien wollen wir das besser koordinieren und schauen, welche Fächer an welcher Schule abgedeckt werden müssen“, kündigt Hagenmüller-Gehring an.

Vonseiten der Eltern erreiche sie vor allem die Sorge, dass die Kinder in der Schule erkranken könnten – gar nicht unbedingt an Corona. Das ständige Lüften in den Klassenzimmern beunruhige viele Eltern. „Das ist tatsächlich ein Problem, für das es keine Universallösung gibt“, weiß die Schulamtsleiterin. Hier gelte es, den richtigen Rhythmus zu finden und die richtige Kleidung anzuziehen. Am Tausgymnasium wird etwa alle 20 Minuten gelüftet. „Morgens bei den kühlen Temperaturen ist das eine Herausforderung“, weiß Schulleiter Udo Weisshaar. Er und sein Kollegium setzen vor allem auf die Kommunikation mit den Jugendlichen: „Wir erklären, was diese Sieben-Tage-Inzidenz bedeutet und welche Folgen sie hat. So werben wir um Verständnis für die beschlossenen Maßnahmen“, erklärt er. Dem Personal gehe es darum, Zuversicht auszustrahlen, sodass auch die Stimmung an der Schule insgesamt gut bleibt.

Was passiert mit Maskenverweigerern?

„Bei Schülern sind es oft im Hintergrund die Eltern, die veranlassen, dass ihre Kinder keine Maske tragen“, weiß Schulamtsleiterin Sabine Hagenmüller-Gehring. Daher müsse sehr genau geprüft werden, ob dem betreffenden Schüler ein Fehlverhalten vorzuwerfen ist. Grundsätzlich verfolgen Lehrer und Schulleiter in solchen Fällen zuallererst einen pädagogischen Ansatz und versuchen, im Gespräch die Notwendigkeit der Schutzmaßnahmen zu erklären und zu vermitteln. „Sofern pädagogische Maßnahmen nicht zum Erfolg führen, können die Schulen auch auf Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen, insbesondere einen zeitweiligen Ausschluss vom Unterricht, zurückgreifen“, heißt es vonseiten des zuständigen Kultusministeriums. Das sei aber nicht nur schwer umzusetzen, sondern auch nach Ansicht der Lehrkräfte nicht zielführend.

Anders verhält es sich mit Lehrkräften. Wenn sie sich weigern, eine Maske zu tragen, und kein ärztliches Attest vorlegen können, dürfen sie das Schulgelände nicht betreten. „Sie verletzen ihre Dienstpflicht“, macht Hagenmüller-Gehring klar. Zumal dem Lehrpersonal auch eine Vorbildfunktion zukommt. Zu Anfang hätten sich einige Lehrkräfte kritisch gezeigt, ihre Vorbehalte habe man aber im Gespräch ausräumen können. „Es gibt im Schulamtsbezirk eine Handvoll Lehrer, die sich weiterhin weigern“, berichtet die Schulamtsleiterin. Wenn sie sich auch in einem weiteren Gespräch nicht einsichtig zeigen, werden gegen sie nun dienst- und arbeitsrechtliche Schritte eingeleitet. „Die juristische Situation ist jetzt eine andere als noch vorige Woche. Jetzt können wir das nicht mehr hinnehmen“, macht Hagenmüller-Gehring klar. Im Ernstfall droht diesen Personen der Verlust ihrer Bezüge.

Theoretisch kann das Ordnungsamt die Einhaltung der Maskenpflicht in Schulen jederzeit überprüfen. Sabine Hagenmüller-Gehring weiß jedoch, dass die Schulleiter ein Auge auf deren Einhaltung haben. „Sie fragen nach, wenn sie das Gefühl haben, dass die Coronaverordnung nicht richtig umgesetzt wird, dann gehen wir noch mal ins Detail.“