Rems-Murr-Kreis wird zum Corona-Risikogebiet

Die 50er-Schwelle ist überschritten: Schon ab Sonntag gelten weitreichende Einschränkungen

Rems-Murr-Kreis wird zum Corona-Risikogebiet

Foto: B. Büttner

WAIBLINGEN (pm). Die Sieben-Tage-Inzidenz für den Rems-Murr-Kreis hat mit 57 am Freitagabend (16.10.20) den Grenzwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen überschritten. Der Rems-Murr-Kreis gilt daher nun auch als einer der letzten Landkreise in der Region Stuttgart als Risikogebiet.

Die hat Konsequenzen: Das Sozialministerium hat am Freitagabend mit einem Erlass alle Landkreise in Baden-Württemberg angewiesen schnellstmöglich die Bund-Länder-Beschlüsse vom Mittwoch umsetzen. Demnach müssen diejenigen Landkreise, die über dem Schwellenwert liegen, selbst schärfere Corona-Regelungen erlassen – und zwar schnellstmöglich. „Der Kampf gegen die Corona-Pandemie duldet keinen weiteren Aufschub“, so der Landrat nach Abstimmung mit dem Landesgesundheitsamt und Sozialminister.

Der erweiterte Krisenstab hat deshalb am heutigen Samstag, 17. Oktober, beschlossen, dass der Rems-Murr-Kreis, den Erlass des Landes umsetzt und die von Bund und Länder vereinbarten Einschränkungen per Allgemeinverfügung erlässt. Deshalb veröffentlicht der Rems-Murr-Kreis heute drei Allgemeinverfügungen, die am morgigen Sonntag, 18. Oktober 2020, 0 Uhr, in Kraft treten, mit weiteren Schutzmaßnahmen gegen Covid-19. Die konkreten Regelungen sind:

- Begrenzung der zulässigen Anzahl der Teilnehmenden bei Feierlichkeiten im öffentlichen und privaten Raum auf maximal 10 Personen; diese Anzahl darf überschritten werden, sofern Personen aus maximal zwei Haushalten zusammenkommen. Diese Regelung gilt ab Sonntag, 5 Uhr. So müssen keine begonnenen Feiern beendet werden.

- Begrenzung der Teilnehmerzahl bei öffentlichen Veranstaltungen auf 100 Teilnehmer, ausgenommen davon sind zum Beispiel Gemeinderats- und Kreistagssitzungen.

- Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im öffentlichen Raum, wenn das Einhalten eines Abstandes von 1,5 Metern nicht möglich ist, beispielsweise in belebten Einkaufsstraßen oder innerhalb von Warteschlangen. Auf Messen und Märkten wird eine durchgängige Maskenpflicht festgelegt. Zudem erhalten die Kommunen die Möglichkeit, dort wo im öffentlichen Raum typischerweise der Abstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann wie in Fußgängerzonen, eine Maskenpflicht lokal vor Ort durch entsprechende Beschilderung selbst zu regeln.

- Sperrstunde um 23 Uhr für Gastronomiebetriebe. Das bedeutet: Ab diesem Zeitpunkt darf kein Alkohol mehr verkauft werden, egal ob im Gastraum oder zum Mitnehmen.

- Für Schüler ab der 5. Klasse gilt ab Montag, 19. Oktober, eine Maskenpflicht im Klassenzimmer. Das hatte das Kultusministerium bereits am Freitag erlassen.

Details zu diesen Regelungen – etwa zu Konfirmationen – finden Sie in unserer FAQ-Liste auf www.rems-murr-kreis.de/corona

„Wir wissen, dass dies ein harter Schlag für die Gastronomie und für Familienfeiern ist – vor allem, weil es so kurzfristig kommen muss“, betont Landrat Richard Sigel. „Dieses Wochenende feiern viele Familien im Landkreis Konfirmation – ein Fest, das an manchen Orten bereits vom Frühjahr in den Herbst verschoben wurden. Solche Einschränkungen schmerzen, dessen bin ich mir bewusst“, so der Landrat weiter. „Gleichzeitig gilt es nun, die Pandemie rasch einzudämmen. Die Bundeskanzlerin hat es heute noch einmal auf den Punkt gebracht: Wir dürfen keinen Tag mehr verlieren.“

„Wir hätten unsere Bürgerinnen und Bürger gerne frühzeitiger und klarer informiert. Allerdings haben die Abstimmungen im Nachgang zur Ministerpräsidentenkonferenz ihre Zeit gebraucht und wir haben erst am Freitagabend den Erlass zur Umsetzung vom Sozialministerium erhalten. Unsere Regelungen zu privaten Feiern treten bewusst erst am Sonntag um 5 Uhr in Kraft, damit zum Beispiel Hochzeitsfeiern nicht abgebrochen werden müssten. So lebensnah müssen wir sein“, betont der Landrat.

„In dieser zweiten Corona-Welle brauchen wir das Verständnis und die Ausdauer der Menschen im Rems-Murr-Kreis. Nur gemeinsam können wir die Pandemie weiter eindämmen. Deshalb wäre es wünschenswert gewesen, wenn wir an der kommunalen Basis früher klare Regelungen gehabt hätten, um eine rechtzeitige Kommunikation sicherzustellen“, so der Landrat weiter.

„Bitte bedenken Sie trotzdem, dass der kurzen Freude des Zusammenseins beim Familienfest, im Verein oder in der Kirchengemeinde in den kommenden Wochen eine lange Quarantäne folgen kann“, so der Landrat. „Wir haben dieses Jahr gelernt, auf was wir achten müssen, um uns und andere zu schützen. Darauf kommt es in den kommenden Wochen im Alltag an, damit die Zahlen wieder sinken.“