Schritt für Schritt soll Nähe zurückkehren

Weil viele Pflegeheimbewohner inzwischen gegen Corona geimpft sind, gelten für Besucher seit Montag landesweit weniger Beschränkungen. Viele der hiesigen Einrichtungen haben die Vereinfachungen noch nicht in die Praxis umgesetzt.

Schritt für Schritt soll Nähe zurückkehren

Vorbereitungen für das Frühlingsfest, das ein Wohnbereich im Staigacker gestern gefeiert hat: Die geimpften Bewohnerinnen richten die Blumendeko her. Aktivitäten wie diese sind im Staigacker derzeit nur im festen Gruppenverband möglich. Wenn 90 Prozent der Bewohner geimpft sind, soll es wieder Angebote in großer Runde geben können. Foto: Stiftung Altenheime Backnang

Von Nicola Scharpf

BACKNANG. Nachdem der Großteil der Bewohner in Alters- und Pflegeheimen mittlerweile gegen das Coronavirus geimpft ist, hat das Land Baden-Württemberg die Besuchsregeln gelockert. Die Testpflicht für Besucher gilt zwar weiterhin, aber es sind unter bestimmten Voraussetzungen Besuche ohne Maske und Abstand im Bewohnerzimmer möglich und auch die Beschränkung auf zwei Besucher pro Tag kann aufgehoben werden. So soll wieder mehr Nähe zu den Bewohnern entstehen können. Die Vereinfachungen für die Besucher gelten offiziell seit Anfang dieser Woche. In die Praxis werden sie allerdings noch nicht in allen Einrichtungen in Backnang und Umgebung umgesetzt – entweder weil die Heimleitungen die individuellen Regelungen für das jeweilige Haus derzeit noch ausarbeiten oder aber weil Bedingungen, die das Sozialministerium an Lockerungen knüpft, nicht erfüllt sind.

Vonseiten des Alexander-Stifts heißt es beispielsweise, dass die durch das Land erlassenen Lockerungen für geimpfte Bewohner ab sofort auch an den Standorten des zur Diakonie Stetten gehörenden Stifts – unter anderem also in Aspach, Kirchberg an der Murr, Allmersbach im Tal und Weissach im Tal – gelten. Besucher können demnach ihre Angehörigen, sofern diese vollständig geimpft oder genesen sind, in deren Bewohnerzimmer nun ohne das Tragen einer Maske und ohne Einhalten des Mindestabstands besuchen. Appelliert wird trotzdem, dass die Besucher weiterhin vorsichtig sein und die geltenden Hygienemaßnahmen beachten sollen. Hinsichtlich der zulässigen Personenanzahl bei Besuchen sind im Alexander-Stift mehrere Szenarien möglich. Aktuell wird intern abgestimmt, wie sie mit Blick auf den Schutz der Bewohner umgesetzt werden können.

Laut der aktuellen Coronaverordnung ist die Beschränkung auf zwei Besucher am Tag dann aufgehoben, wenn 90 Prozent der Bewohner der Einrichtung geimpft oder genesen sind. Sind die 90 Prozent erreicht, dürfen Besuche auch in den Gemeinschaftsbereichen stattfinden. Im Murrhardter Haus Hohenstein der Doreafamilie ist diese Quote zum Beispiel noch nicht erreicht, also bleibt es bei der bisherigen Regelung: Besuche sind an drei festen Tagen oder nach telefonischer Anmeldung möglich.

„Wir werden die Lockerungen umsetzen, sobald 90 Prozent der Bewohner geimpft sind.“

Auch im Backnanger Haus am Aspacher Tor der evangelischen Heimstiftung hält man aktuell an den eingeschränkten Besuchsmöglichkeiten fest. „Wir werden die Lockerungen umsetzen, sobald 90 Prozent der Bewohner geimpft sind“, sagt Hausdirektorin Christine Mohr. „Wir haben Neuzugänge, die noch nicht vollständig geimpft sind.“ Ein Konzept zu gelockerten Besuchszeiten gibt es bereits. Es ermöglicht dann tägliche, von der Dauer her unbegrenzte Besuche von morgens bis abends. „Man bucht im Vorfeld nur einen Testtermin. Der Besucher kann so lange bleiben, wie er möchte.“

Bernd Reisacher, Geschäftsführer des Spiegelberger Spiegelhofs, hofft, dass sich durch die Lockerungen, die das privat geführte Heim allerdings noch nicht umgesetzt hat, die Lebensqualität der Bewohner wieder erhöht. „Insbesondere Bewohner mit einer Demenz tun sich nach wie vor schwer, wenn man ihnen mit Maske begegnet.“

Ähnlich äußert sich auch Larissa Lawrence, die im ebenfalls privaten Kronenhof in Großerlach die Pflegedienstleitung innehat. „Wir wünschen uns sehr Lockerungen im Haus. Es wäre so schön zum Beispiel für eine demente Bewohnerin, wenn sie das Gesicht ihrer Tochter wieder ohne Maske sehen könnte.“ Allerdings seien die neuen Regelungen, die der Kronenhof durch den Träger erhalten habe, nicht eindeutig und schwammig formuliert. „Es ist immer ein Durchwurschteln“, sagt sie über das zurückliegende Pandemiejahr. „Man kann nie nur ein Schriftstück anschauen.“ Sie nennt ein Beispiel: Im Kronenhof ist die Impfquote von 90 Prozent der Bewohner erreicht. Von daher ließe sich die Beschränkung auf zwei Besucher pro Tag aufheben. Allerdings gelte es eben auch, die inzidenzabhängigen Kontaktbeschränkungen auf Landkreisebene zu berücksichtigen. „Wir müssen eingehend über die Regelungen nachdenken – im Interesse der Bewohner, der Besucher und der Mitarbeiter.“ Der Kronenhof gehört zur Minderheit der vollstationären Pflegeeinrichtungen, in denen es bisher keinen Coronafall gegeben hat. Lawrence führt das darauf zurück, dass man sich immer schon Gedanken gemacht habe, bevor Vorgaben vom Land gekommen seien. Beispielsweise hätten die Mitarbeiter bereits Masken getragen, bevor es vorgeschrieben wurde. „Wir suchen unseren eigenen Weg, ohne dabei gegen Regeln zu verstoßen.“ Noch unklar formuliert sei, ob Besucher auf das Tragen von Masken verzichten können – also weicht man da von der bisherigen Handhabung vorerst nicht ab. Außerdem stellt sich für Lawrence die Frage: „Und was ist mit den Mitarbeitern? Sie tragen jeden Tag eine Maske. Was ist mit der Maskenpflicht bei geimpften Mitarbeitern?“

Ob und was die Änderungen in den verschiedenen Pflegeeinrichtungen der Stiftung Altenheime Backnang und Wildberg vereinfachen, ist noch unklar, dadurch dass vieles an der 90-ProzentRegel hängt. „Die Quote müssen wir zuerst noch erheben. Vielleicht ändert sich gar nichts, je nachdem wo wir stehen“, sagt die stellvertretende Geschäftsführerin Sabine Laible. Sie gibt auch zu bedenken, dass sich die Quote von Tag zu Tag ändern kann, wenn beispielsweise ein ungeimpfter Neueinzug in eine Einrichtung kommt. Das Ziel sei dennoch, die 90 Prozent zu erreichen. Zum einen könnten Besucher mit ihren Angehörigen dann wieder Nischen und Sitzecken in den Gemeinschaftsbereichen nutzen. „Das ist eine schöne Sache, dass das dann wieder gehen würde“, so Laible. Zum anderen ließe sich das Zusammensein der Bewohner, das sich momentan auf feste Wohngruppen beschränkt, wieder lockern. Gemeinsame Aktivitäten wie die große Gymnastikrunde, die Tanzstunde oder der Gottesdienst wären dann wieder möglich. „Damit möchten wir jetzt wieder anfangen und solche Aktivitäten Schritt für Schritt wieder aufbauen.“ Besuche sind vorerst wie bisher mit den bekannten Auflagen möglich. Es besteht weiterhin Maskenpflicht.

Die neuen Regelungen

Die Besucherzahlbeschränkung in der Coronaverordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen auf zwei Besucher am Tag wird aufgehoben, wenn 90 Prozent der Bewohner der Einrichtung geimpft/genesen sind.

Besucher bleiben verpflichtet, während des Aufenthalts in Gemeinschaftsbereichen FFP2-Masken zu tragen. Beim Besuch von geimpften/genesenen Bewohnern im Bewohnerzimmer kann auf das Tragen einer Schutzmaske verzichtet werden.

Besuche in Gemeinschaftsbereichen sind zulässig, sofern 90 Prozent der Bewohner geimpft/genesen sind.

Weitere Anpassungen etwa bei der Testpflicht für Beschäftigte und hinsichtlich genesener Personen sind noch in der Diskussion.