So setzen Arbeitgeber die 3-G-Regel um

Seit gestern gilt auch am Arbeitsplatz die 3-G-Regel. Wer nicht geimpft, genesen oder aktuell getestet ist, bekommt keinen Zutritt mehr zu seinem Unternehmen. Bei größeren Betrieben ist das mit Mehraufwand verbunden, wer kann, setzt aber ohnehin auf Homeoffice.

So setzen Arbeitgeber die 3-G-Regel um

Auf das Betriebsgelände dürfen seit gestern nur noch Mitarbeiter, die einen 3-G-Nachweis vorgelegt haben. Ungeimpfte Arbeitnehmer brauchen einen aktuellen negativen Test. Symbolfoto: Bihlmayerfotografie/stock.adobe

Von Kristin Doberer

Oppenweiler/Backnang. Die Coronalage spitzt sich weiter zu, besonders für den ungeimpften Teil der Bevölkerung wird es ungemütlich. Denn seit gestern gelten die Regelungen des überarbeiteten Infektionsschutzgesetzes, für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gab es einige Neuerungen. Zum einen gilt die Ende Juni ausgelaufene Homeoffice-Pflicht wieder, zum anderen gibt es nun eine 3-G-Regelung am Arbeitsplatz. Das heißt: Wer den Betrieb betritt, der muss nachweisen, dass er entweder geimpft, genesen oder aktuell getestet ist. Die Impf- und Genesenennachweise müssen vom Arbeitgeber dokumentiert werden, sodass ein einmaliges Vorzeigen ausreicht. Wer ungeimpft ist, muss jeden Tag erneut einen gültigen Test vorzeigen. Schnelltests sind hierbei für 24 Stunden gültig, PCR-Tests für 48 Stunden.

Gerade bei größeren Unternehmen kann das morgens zu längeren Wartezeiten führen. Bei Tesat zum Beispiel ist der Zutritt über ein Drehkreuz und mit einer persönlichen Zutrittskarte geregelt. Mitarbeiter wurden Anfang der Woche aufgefordert, ihren Nachweis über Impfung oder Genesung an die Personalabteilung weiterzugeben, diese Information ist auf der Zutrittskarte hinterlegt und sie können den Betrieb ganz normal betreten. Bei Mitarbeitern, die noch keinen Nachweis erbracht haben, wird die Zutrittskarte gesperrt. Sie müssen sich in die Schlange am Besuchereingang einreihen und dort einen aktuellen Testnachweis vorlegen, dann wird die Karte für einen Tag freigegeben, wie Pressesprecherin Nina Backes mitteilt. Mit aktuell knapp 1100 Mitarbeitern gehört Tesat zu den größten Arbeitgebern in Backnang, das Homeoffice kommt aber nur für einen gewissen Teil der Beschäftigten infrage. „Homeoffice bieten wir nach wie vor an und wir haben noch mal empfohlen, dass es auch genutzt wird“, sagt Backes. „Aber das geht natürlich gar nicht bei allen.“ Denn mehr als die Hälfte der in Backnang Beschäftigten sei in der Produktion tätig.

Kostenlose Tests für die Mitarbeiter

Laut Gesetz müssen sich die Arbeitnehmer selbst um die aktuellen Testnachweise kümmern. Die Betriebe müssen ihren Beschäftigten zwar zwei Selbsttests pro Woche anbieten, aber als 3-G-Nachweis zählen nur Tests, die unter Aufsicht durchgeführt werden, zum Beispiel durch firmeninterne Tester, Personal in Apotheken, Arztpraxen oder Testcentern. Ein Bürgertest pro Woche ist hier für alle wieder kostenlos. Tesat arbeitet noch immer mit den Johannitern zusammen, sodass dazu zweimal die Woche geschultes Personal testet. Für die weiteren drei Arbeitstage müssen die ungeimpften Beschäftigten allerdings selbst aufkommen.

Ähnlich handhabt das auch das Unternehmen MBO aus Oppenweiler. „Es wird pro Woche ein Test unter Aufsicht mit Dokumentation zur Verfügung gestellt. Weitere Tests muss sich der Mitarbeiter außerhalb der Arbeitszeit selber organisieren“, sagt Marketing-Leiterin Katja Haug. Kontrolliert werden die Testnachweise der Ungeimpften dann jeden Morgen bei Dienstantritt über die jeweiligen Team- beziehungsweise Abteilungsleiter. Sie schätzt, dass dafür je nach Fachbereich zirka 15 bis 30 Minuten am Tag aufgewendet werden müssen.

Und was passiert, wenn Mitarbeiter sich weigern, einen 3-G-Nachweis vorzulegen? Bei MBO werde das individuell geregelt, man behalte sich in diesem Fall personalrechtliche Konsequenzen vor, so Haug. „Aber die meisten Mitarbeiter finden die Maßnahmen gut und unterstützen es.“ Aktuell seien etwa 70 Prozent der Mitarbeiter ohnehin geimpft. Auch bei Tesat will man in so einem Fall einzeln auf diese Personen zugehen. „Eventuell ist dann zum Beispiel doch Homeoffice oder Gleitzeit möglich“, sagt Backes.

Homeoffice wird schon seit Monaten praktiziert, wo es möglich ist

In vielen Unternehmen wird die Homeofficepflicht, die in dem neuen Infektionsschutzgesetz ebenfalls steht, schon seit Monaten – zum Teil auch schon seit Beginn der Pandemie – durchgehend praktiziert. Bei dem Softwareentwickler L-Mobile in Sulzbach an der Murr wurden nun aber noch mehr Mitarbeiter ins Homeoffice geschickt. „Auch die Kolleginnen und Kollegen, die normalerweise dauerhaft im Haus sind, beispielsweise neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Probezeit“, sagt Marketingleiter Christian Gmehling. „Wer doch kommen muss, legt am Empfang einmalig den Nachweis für die erfolgte Impfung oder Genesung vor.“ Mitarbeiter, die nicht geimpft sind, bekommen von L-Mobile sogar fünf Tests pro Woche gestellt. Das Unternehmen hat dazu Personal geschult, um offiziell die Tests selbst durchführen zu können. „Solche Mitarbeiter müssen dann täglich am Empfang die Testung nachweisen“, sagt Gmehling. Bis jetzt haben alle Mitarbeiter von L-Mobile Verständnis für die Maßnahme, meint Gmehling. Man befürworte den sorgsamen Umgang mit der Pandemie. Auch Kärcher in Winnenden begrüßt die 3-G-Regelung für Unternehmen. „Wir haben als Arbeitgeber die Pflicht, die Sicherheit unserer Mitarbeiter zu gewährleisten“, sagt Pressesprecher David Wickel-Bajak. Da bislang nur geschätzt werden konnte, wie viele Mitarbeiter geimpft seien, habe das Unternehmen überall dort, wo eine Anwesenheit nötig war, ohnehin strengere Maßnahmen für alle angesetzt. Die neue 3-G-Regel könne man durch die seit Monaten bestehende Testinfrastruktur gut umsetzen, beispielsweise durch überwachte Selbsttests am Eingang.

3-G-Regeln am Arbeitsplatz

Kontrollpflicht Die 3-G-Regel ist eine gesetzliche Kontrollpflicht des Arbeitgebers, die an den Zugang zur Arbeitsstätte anknüpft. Nur im Rahmen dieser Verpflichtung kann der Arbeitgeber einen Impf-, Test- oder Genesenennachweis verlangen und muss diese für sechs Monate dokumentieren.

Homeofficepflicht Wie schon in der dritten Pandemiewelle muss der Arbeitgeber laut Gesetz den Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anbieten, diese Tätigkeiten in ihrer Wohnung auszuführen – solange keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Die Beschäftigten haben dieses Angebot anzunehmen, soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen.

Sanktionen Unternehmen, die die Regelung nicht kontrollieren und dokumentieren, droht ein Bußgeld bis zu 25000 Euro. Arbeitnehmer, die sich weigern, den Nachweis zu erbringen, könnten abgemahnt werden und haben keinen Anspruch auf Lohn für die versäumte Arbeitszeit. Bei einer mehrmaligen Abmahnung könnte sogar die Kündigung drohen.

Wer zahlt die Tests? Der Arbeitgeber muss seinen Beschäftigten weiterhin laut der Arbeitsschutzverordnung zwei kostenlose Tests pro Woche zur Verfügung stellen. Allerdings ist der Arbeitgeber laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales nicht verpflichtet, auch eine Aufsicht zu stellen. Ohne Aufsicht gilt der Test nicht als 3-G-Nachweis.