25-Jähriger wegen Überfällen angeklagt: Bisher keine Aussage

dpa/lsw Ellwangen. Wegen räuberischer Erpressung, Raub und Körperverletzung steht seit Dienstag ein 25-Jähriger vor dem Landgericht Ellwangen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten insgesamt fünf Delikte vor, die sie als besonders schwerwiegend bezeichnet. Zwischen 2018 und 2019 soll der Mann in mehrere Wohnungen eingebrochen sein und Supermärkte im Raum Ellwangen (Ostalbkreis) und Crailsheim (Kreis Schwäbisch Hall) überfallen haben.

Dabei ging der Mann laut Anklage mit Menschen, die ihm in die Quere kamen, nicht besonders zimperlich um: Er drohte ihnen mit einer Waffe und in einem Fall mit einem Beil. Bei der Pistole handelte es sich um eine Schreckschusswaffe, wie die Kriminalpolizei später ermittelte. Mit dem Mann ist eine 25-Jährige aus Crailsheim angeklagt - wegen Beihilfe und Hehlerei. Bei ihr soll der 25-Jährige sein Diebesgut untergebracht haben.

Da die beiden Angeklagten keine Aussagen machten, konzentrierte sich das Strafgericht am ersten Verhandlungstag auf einen Wohnungseinbruch im April 2019 in Crailsheim. Der Angeklagte stieg laut Polizei durch ein Kellerfenster in das Einfamilienhaus ein. Im Wohnzimmer im Erdgeschoss sei er auf eine damals 42 Jahre alte Bewohnerin gestoßen. Ihrer Aussage zufolge hielt er ihr die Waffe mit den Worten „Schmuck, Geld“ entgegen. Als sie versucht habe, in den Keller zu fliehen, habe der Mann sie am Hinterkopf verletzt.

Zuerst war ein Streifschuss vermutet worden. Laut einem gerichtsmedizinischen Gutachten soll die Wunde aber von einem Schlag mit einer Waffe herrühren. Der Täter reagierte nach Aussage der Geschädigten mit dem Satz: „Ich wollte dich nicht verletzen“ und entkam mit seiner Beute aus Handtaschen, Münzen und einer Spiegelreflexkamera zunächst unerkannt.

Am Tatort hatte er wohl versehentlich eine Socke und ein T-Shirt zurückgelassen. Die Polizei fand daran seine DNA-Spuren. Eine Zeugin vor dem Haus und ein Phantombild führten wenige Tage später zu seiner Verhaftung.