32 Bauplätze im Grünen

Der Gemeinderat Großerlach votiert für die Erschließung des Baugebiets Schwalbenflug IV in Grab. Den Bauherren wird die Pflicht auferlegt, eigene Retentionszisternen zu bauen. Die Kreisstraße wird zwar zur Ortsdurchfahrt umgewidmet, aber eine Lücke bleibt.

32 Bauplätze im Grünen

Noch erstrecken sich Getreidefelder auf dem Gebiet Schwalbenflug IV in Grab, das nun erschlossen werden soll. Foto: A. Becher

Von Elisabeth Klaper

GROSSERLACH. „Der Bebauungsplan für das Neubaugebiet Schwalbenflug IV ist beschlossen und rechtskräftig“, stellte Bürgermeister Christoph Jäger in der letzten Gemeinderatssitzung vor den Sommerferien klar. Weiter informierte er darüber, dass das Landratsamt inzwischen die von der Gemeinde beantragte Umwidmung zur Ortsdurchfahrt für den Abschnitt der Kreisstraße, der am Baugebiet vorbeiführt, angeordnet hat.

„Allerdings verbleibt danach noch eine Lücke von etwa 50 Metern. Deshalb hat die Gemeindeverwaltung nun nochmals angeregt, die straßenverkehrsrechtliche Anordnung zugunsten einer durchgängigen Ortsdurchfahrt ohne Unterbrechung zu korrigieren“, informierte Jäger und zeigte sich optimistisch, dass dieser Antrag erfolgreich ist.

Was das Baugebiet betrifft, erinnerte die Gemeindeverwaltung daran, dass Gert Rebmann, Geschäftsführer des beauftragten Ingenieurbüros Riker und Rebmann, in der Gemeinderatssitzung am 12. März den Entwurf des Ausbau- und Erschließungsplans vorgestellt hatte. Die Erschließung der 32 Bauplätze erfolgt über eine Ringstraße und zwei Ausfahrten zur Kreisstraße. Im Baugebiet sind einseitig Gehwege vorgesehen, zwischen den beiden Ausfahrten ist ein Gehweg entlang der Kreisstraße geplant.

Die angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen werden ausschließlich durch nördlich, südlich und östlich der Bebauung verlaufende Wiesenwege angebunden. Die Entwässerung erfolgt im Trennsystem: Das Schmutzwasser und das Oberflächenwasser werden in die entsprechenden Kanäle im Baugebiet „Lange Straße“ eingeleitet. Das Schmutzwasser wird über das Abwasserpumpwerk der Kläranlage Grab zugeführt, das Oberflächenwasser über das Regenrückhaltebecken abgeleitet.

Vorgeschriebene Zisternengröße: pro 100 Quadratmeter versiegelte Fläche zwei Kubikmeter Volumen

Inzwischen sind einige Anpassungen und Veränderungen erfolgt, die Ferdinand Beck erläuterte, dazu beantwortete der Mitarbeiter des Ingenieurbüros einige technische Nachfragen. Der Bebauungsplan schreibt vor, dass die Pflicht besteht, auf jedem Bauplatz Retentionszisternen mit einem Volumen von zwei Kubikmetern pro 100 Quadratmeter wasserundurchlässig versiegelter Fläche zu schaffen. Diese Zisternen benötigen laut Beck eine große Baugrube, auch müssen Mindestabstände zu den Grundstücksgrenzen eingehalten werden.

Deshalb habe das Ingenieurbüro dafür geeignete Standorte ausgelotet. Aufgabe der Zisternen ist es, bei Starkregen Wasser durch die Rückhaltefunktion zwischenzuspeichern und Abflussspitzen zu drosseln. Dies soll einen naturnahen Abfluss gewährleisten und das Gewässer entlasten. Für die Flächenkanalisation des Baugebiets ist eine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich. Dafür arbeitet das Büro Riker und Rebmann die Entwässerungsplanung in Abstimmung mit der unteren Wasserbehörde aus und erstellt die Antragsunterlagen.

Für das Gemeindeparlament galt es nun, die Frage zu klären, ob die Gemeinde die Retentionszisternen gleich zusammen mit den Erschließungsarbeiten bauen lässt oder ob man diese Aufgabe den Bauherren auferlegt. Ferdinand Beck verdeutlichte kurz die Vor- und Nachteile. Baut die Gemeinde die Zisternen, sei sichergestellt, dass sie entsprechend der wasserrechtlichen Genehmigung fachgerecht erstellt werden. Ebenso kann auch mit den jeweiligen Kontrollschächten verfahren werden.

Die Bauplätze würden dann einschließlich der gesondert auszuweisenden Entwässerungseinrichtungen mit Aufpreis verkauft, und für jeden Bauplatz würde ein Verkaufslageplan erstellt. So würden die Kosten zwar wieder an die Gemeinde zurückfließen, die im Zuge der Erschließung vorzufinanzierende Summe von bereits rund 1,6 Millionen Euro würde sich jedoch zunächst um rund 360000 Euro erhöhen.

Als Nachteil dieser Lösung nannte Beck das Problem, dass der Standort der Zisterne festgelegt ist, was die Gestaltung des Grundstücks und Gebäudes deutlich einschränkt. Wenn hingegen die Bauherren die Zisternen selbst bauen, haben sie individuellen Spielraum bei deren Ausführung, tragen aber auch die Verantwortung dafür. Dies sei für die Gemeinde mit erhöhtem Kontrollaufwand verbunden, um sicherzustellen, dass die eingebauten Zisternen den Vorgaben entsprechen.

Der Mitarbeiter des Ingenieurbüros wies noch darauf hin, dass für den neuen Gehweg entlang der Kreisstraße eine Entwässerung durch Einläufe erforderlich ist, die an die Kanalisation angeschlossen werden müssen. An der Straße gebe es zwei kritische Punkte im Bereich der Kurven: Dort müssen die Bordsteine hochgezogen werden, darum seien in diesem Bereich keine Einfahrten in die Grundstücke möglich.

Mit Blick auf die vorhergesagte deutliche Zunahme von Starkregen und „urbanen Sturzfluten“ infolge des Klimawandels liege der Bau von Retentionszisternen zur Vermeidung des Rückflusses „im Interesse der Grundstückseigentümer“, betonte der Rathauschef. In der folgenden kurzen Diskussion waren sich die Fraktionssprecher einig, dass die Bauherren die Zisternen selbst bauen müssen.

Es wäre „ungeschickt“, mit zu vielen Einschränkungen verbunden und auch zu teuer, wenn die Gemeinde die Zisternen baute, dies könnten Bauherren selbst günstiger vornehmen, fand Markus Zick von der Unabhängigen Wählerliste. „Ich sehe es ähnlich“, stimmte Jäger zu, denn man sollte den Bauherren aus praktischer und bautechnischer Sicht einen gewissen Spielraum lassen. Zudem müssen sie die Genehmigung für die Entwässerung beantragen, deren Erteilung der Gemeinde obliege. Insofern habe diese die Möglichkeit zu prüfen, ob alles vorschriftsmäßig erfolgt.

Dafür gebe es klare Vorgaben im Bebauungsplan, die bereits beschlossen sind, stellte der Bürgermeister auf Nachfrage klar. Wichtig sei, dass die Zisternen gebaut werden, wobei die Bauherren frei über ihre Grundstücke verfügen können. Aber: „Die Kommune muss kontrollieren, dass es richtig gemacht wird“, verdeutlichte Rainer Dietrich von der Freien Wählervereinigung. Der Bürgermeister wies noch darauf hin, dass das Wasser, das sich in der Zisterne unterhalb des Abflusses befindet, als Brauchwasser genutzt werden könne, zum Beispiel für die Gartenbewässerung.

Daraufhin votierte das Gemeindeparlament geschlossen dafür, die Verpflichtung zum Bau der Retentionszisternen den Bauherren aufzuerlegen. Ebenso befürwortete es die Erschließung des Baugebiets Schwalbenflug IV und stellte den angepassten Ausbau- und Erschließungsplan fest. Weiter beauftragten die Gemeinderäte die Verwaltung, die wasserrechtliche Erlaubnis für die Flächenkanalisation zu beantragen und die Erschließungsarbeiten auszuschreiben. Der Zeitplan sieht vor, das Projekt bis Ende August auszuschreiben und die Arbeiten am 22. Oktober zu vergeben. Somit können diese ab November beginnen und, die Fertigstellung ist für Ende September 2021 geplant.