54-jähriger Angeklagter zeigt keinerlei Einsicht

Bedrohung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte: Backnanger Lastwagenfahrer zu 1100 Euro Geldstrafe verurteilt – Mitarbeiter im Bürgeramt Angst eingejagt

Hans-Christoph Werner

BACKNANG. Vor dem Amtsgericht Backnang hat sich ein 54-jähriger Lkw-Fahrer wegen Bedrohung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu verantworten. Die Verhandlung hat etwas von dem Theaterstück „Der Hauptmann von Köpenick“. Der Backnanger ist schon seit geraumer Zeit allergisch gegen alle Behördengänge. Auf Fragen des Richters antwortet er weit ausholend oder mit einem hämischen Grinsen auf dem Gesicht. Mit dem Ordnungsamt, mit dem Jobcenter und der Führerscheinstelle ist er nach seiner Aussage in Dauerfehde.

Vor allem, diese Ämter wollen ihn, so behauptet er, mit Briefen und Formularen drangsalieren. Und überhaupt: Am liebsten wäre er gleich alles los, möchte seine deutsche Staatsbürgerschaft wieder ablegen und die türkische annehmen. Aber ihn einfach „rauszuschmeißen“, wie er die Verwaltungsangestellte schon gebeten hat, geht nicht. So muss er, wohl oder übel, seinen Personalausweis immer wieder verlängern lassen.

Im Dezember 2017 ist es wieder so weit. Die junge Mitarbeiterin im Bürgeramt nimmt ihm auch alle Arbeit ab und füllt das Formular am Computer aus. Die Kommentare des Klienten zu dem Prozedere nennt die Angestellte, vor Gericht als Zeugin aussagend, Sticheleien. Fast fertig mit all der Datenerhebung, zieht der Lkw-Fahrer seinen Geldbeutel hervor und packt die darin befindlichen Habseligkeiten aus. Darunter die „Fahrerkarte“, wie er es nennt. Die brauche er, verkündet er mit hämischem Grinsen, um sie, die Sachbearbeiterin seiner Angelegenheit, „totzufahren“.

Der Täter zeigt sich uneinsichtig und dreht den Spieß nun um

Die Angestellte ist ob solcher Ankündigung schockiert und löst den Hausalarm aus. Da setzt der Klient noch hinzu, dass er sich jetzt einen Tanklaster besorgen und diesen in das Gebäude lenken werde, sodass dann alles brenne. Doch da sind die Mitarbeiter der benachbarten Abteilungen schon zur Stelle, kümmern sich um die völlig konsternierte Kollegin und komplimentieren den Backnanger aus den Amtsräumen.

Die Angelegenheit wird an die Polizei weitergereicht. Diese sucht den Berufskraftfahrer zu Hause auf und hält ihm eine sogenannte Gefährderansprache. Aber der Täter zeigt sich uneinsichtig, ja dreht den Spieß nun um und äußert Schuldzuweisungen gegenüber dem Bürgeramt. Den Polizeibeamten ist die Sache nicht ganz geheuer. Offenbar zweifeln sie auch am Geisteszustand des Kraftfahrers. Sie fordern ihn auf, mitzukommen. Sie müssten ihn in sogenannten Beseitigungsgewahrsam nehmen. Der Angesprochene lässt sich unwidersprochen durchsuchen. Doch dann schlägt die Stimmung um. Als einer der Beamten ihn am Arm packt, eskaliert die Situation. Massiv setzt sich der Lkw-Fahrer zur Wehr. Die Beamten haben gehörig damit zu tun, den Randalierer auf den Boden zu bringen und ihm Handschellen anzulegen. Dabei kommt auch, nach Ankündigung, der Schlagstock zum Einsatz. Was wiederum bei dem Betroffenen zu einem Rippenbruch führt. Währenddessen muss die laut um sich kreischende Ehefrau des Renitenten von zwei Polizeibeamtinnen in Schach gehalten werden.

Drei Mitarbeiterinnen des Bürgeramtes sagen vor Gericht aus. Und es ist ihnen auch ein Jahr nach dem Vorfall anzumerken, dass sie über die Drohungen des Bürgers „Lkw-Fahrer“ schockiert waren und sie sie ernst nahmen. Der Backnanger sei amtsbekannt gewesen. Immer wieder habe es mit ihm unerquickliche Diskussionen gegeben.

Das Stichwort „Breitscheidplatz Berlin“ in die Runde geworfen

Der Angeklagte besitzt die Dreistigkeit, als ihm Fragen an die Zeuginnen eingeräumt werden, zu behaupten, er sei der Angestellten nie begegnet. Seine Ehefrau, von der der Angeklagte seit zwei Jahren getrennt lebt, ebenfalls als Zeugin vernommen, stößt dagegen lautstark und wortgewaltig (die Übersetzerin hat Mühe, ihren Redefluss wiederzugeben) mit dem Angeklagten in dasselbe Horn: Sie seien diejenigen, die von Staats wegen verfolgt und belästigt würden.

Der Staatsanwalt sieht in seinem Plädoyer die Vorwürfe der Anklageschrift bestätigt und fordert eine Geldstrafe. Der Verteidiger des Angeklagten spielt die Sache herunter. Die 22-jährige Verwaltungsangestellte sei zu unerfahren gewesen. Die Aussagen ihrer beiden Mitarbeiterinnen vor Gericht hätten Unterschiede aufgewiesen. Und überhaupt sei die Drohung mit dem Tanklastwagen unrealistisch und war nicht ernst zu nehmen. Er plädiert auf Freispruch.

Nach kurzer Beratungszeit das Urteil. 1100 Euro Geldstrafe wegen Bedrohung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Ob nun der Angeklagte im Bürgeramt seine Drohung ausgesprochen habe, bei den Betroffenen kamen die unheilvollen Ankündigungen an. Zumal sei ja die Drohung mit dem Einsatz eines Lastwagens traurige Realität. Der Staatsanwalt hatte angesichts des Herunterspielens der Äußerung des Angeklagten durch seinen Verteidiger schon während der Verhandlung das Stichwort „Breitscheidplatz Berlin“ in die Runde geworfen. Darüber hinaus sei der Angeklagte gegenüber den Polizeibeamten bei seiner Drohung verblieben. Damit sei dies, so der Richter, „eine ganz andere Nummer gewesen“. Sprach’s und schloss die Verhandlung mit dem Hinweis auf Revision oder Berufung gegen das Urteil.