92-Jähriger erstickt kranke Frau aus Liebe

Von Von Angelika Resenhoeft, dpa

dpa Würzburg. Wer einen Menschen pflegt, weiß um die Ängste und Anstrengungen bei dieser Aufgabe. Kümmern sich Alte um Alte, kann das für den Pflegenden eine Tortur sein. In Unterfranken zerbricht ein Rentner daran fast - mit fatalen Folgen.

92-Jähriger erstickt kranke Frau aus Liebe

Der Angeklagte (l.) neben seinem Anwalt Norman Jacob. Foto: Nicolas Armer/dpa

Darf man einen schwer kranken Menschen von seinem Leid erlösen und ihn töten, um ihm einen letzten Dienst zu erweisen? Nein, urteilt das Landgericht Würzburg am Donnerstag am Ende eines sehr emotionalen Prozesses.

Zwei Jahre Haft, ausgesetzt zur Bewährung, so lautet die noch nicht rechtskräftige Entscheidung der Kammer für einen 92-Jährigen.

Eine Frau ist tot, ihr Ehemann hat sie erstickt - doch der Fall ist keine typische Kriminalgeschichte. Vielmehr wirft er ein Schlaglicht auf die Pflegesituation in Deutschland und die missliche Lage der Angehörigen Kranker, die sich manchmal bis zur Erschöpfung für ihre Lieben aufopfern.

Der vor dem Schwurgericht angeklagte Mann ist 92 Jahre alt. Jahrelange umsorgt er in Gemünden am Main (Landkreis Main-Spessart) fast alleine seine kranke Frau. Sie sind knapp 70 Jahre verheiratet, haben keine Kinder. Die 91-Jährige ist dement, hat Wahnvorstellungen, erkennt ihren Mann oft nicht. Dazu kommen starke Schmerzen durch Arthrose, ihren Stuhl kann sie nicht halten. „Ich konnte es auch nicht mehr ertragen, meine Frau leiden zu sehen“, sagt der Rentner. Heute bereue er ihre Tötung jedoch.

„Der Angeklagte hat sich über Wochen, Jahre liebevoll gekümmert um seine Frau“, sagt Oberstaatsanwalt Thorsten Seebach. „Dem kann man schon Respekt zollen. Der Angeklagte hat sehr, sehr viel geleistet.“

Der Jurist ist sichtlich bemüht, die richtigen Worte zu finden und vor allem einen angemessenen Strafantrag für einen Mann zu stellen, den viele Zeugen als zupackend, fürsorglich und aufopfernd beschreiben. „Wir haben einen ungewöhnlichen Fall vor der Kammer“, sagt Seebach. Doch auch die besondere Situation des Paares - sie krank, er ausgelaugt, beide wollen eigentlich gemeinsam sterben - gebe dem 92-Jährigen nicht das Recht, jemanden zu töten.

„Es gibt ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben, das Bundesverfassungsgericht hat es vor kurzem ausdrücklich anerkannt“, sagt Justizminister Georg Eisenreich (CSU) der „Bild“-Zeitung. „Das heißt aber: Der Sterbewillige muss die Entscheidung selbst treffen.“

Auch Verteidiger Norman Jacob sieht das so. „Es ist tatsächlich schwierig“, sagt er. Hier stelle sich die Frage nach Sinn und Zweck einer Strafe besonders. „Jede Freiheitsstrafe würde für meinen Mandanten lebenslänglich bedeuten.“

An dieser Familiengeschichte werde das Dilemma der Sterbehilfe besonders deutlich. „Er war akut belastet“, erzählt Jacob über seinen Mandanten, der am 3. November 2019 nach eigenen Worten nicht mehr weiterwusste und seine Frau mit einer Decke erstickte.

Zu dieser Zeit sei der 92-Jährige schwer depressiv und vermindert schuldfähig gewesen, erklärt Psychiaterin Susanne Eberlein dem Gericht. „Er hat Tag und Nacht für sie da sein müssen.“ Ihre Inkontinenz habe ihm massiv zugesetzt. „Er hat kein Licht am Ende des Tunnels gesehen.“ Die bevorstehende Kurzzeitpflege seiner Frau habe ihn verunsichert, beiden wollten nie in ein Heim. Weil der Mann keine lebenswerte Zukunft mehr für seine Frau und sich erwartet habe, habe er sie getötet. Ein anschließender Suizidversuch misslang.

„In der Regel sind es Alte, die Alte pflegen. Dabei werden die drei Millionen Pflegebedürftigen daheim und ihre Angehörigen oft alleingelassen“, kritisiert der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch. „Manche lehnen jedoch auch Hilfe ab.“

Oberstaatsanwalt Seebach hält dem Angeklagten vor, dass seine schwindende Lebenskraft auch selbstverschuldet gewesen sei, weil er keine Hilfe annehmen wollte, wie es vielleicht erforderlich gewesen wäre. „So darf das eben nicht enden“, auch wenn der Rentner „aus Fürsorge und Liebe und aus guten Motiven heraus gehandelt“ habe.

Seebach ringt mit sich, plädiert schließlich auf zwei Jahre und neun Monate Haft wegen Totschlags in einem minderschweren Fall. Verteidiger Jacob sieht Totschlag ebenfalls gegeben, will eine Freiheitsstrafe aber ausgesetzt zur Bewährung sehen.

Die Kammer findet einen Mittelweg. „Rechtlich war das Verhalten des Angeklagten als Totschlag zu werten“, sagt der Vorsitzende Richter Hans Brückner. Doch „zulasten konnte die Kammer im Hinblick auf das Verhalten des Angeklagten keine Gesichtspunkte erkennen“. Das Urteil sollte aber nicht als Freibrief für Nachahmungstäter verstanden werden. „Es ist sicher ein außergewöhnlicher Fall.“

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