Bürgergeld

Ab wann gibt es das? Und wie hoch ist es?

Die Ampel-Koalition will Hartz-IV durch das sogenannte Bürgergeld ersetzen. Vieles ist dabei allerdings noch unklar. Einen Gesetzesentwurf soll es im Sommer geben – es winkt für Berechtigte vermutlich mehr Geld.

Ab wann gibt es das? Und wie hoch ist es?

Hartz-IV soll durch das sogenannte Bürgergeld ersetzt werden.

Von Lotta Wellnitz/dpa

Hartz-IV ist seit langem umstritten. So wird unter anderem kritisiert, dass der Regelsatz viel zu niedrig sei, vor allem angesichts der aktuell immer weiter steigenden Strom-, Gas-, oder Lebensmittelpreise. Im Sommer soll das Arbeitslosengeld II aber sowieso Geschichte sein. Ersetzt werden soll es durch das sogenannte Bürgergeld. Aber was hat es damit auf sich? Und vor allem: Ab wann gibt es das? Und wie hoch fällt es aus?

Was ist das Bürgergeld überhaupt?

Das Bürgergeld ist – wie auch Hartz-IV – für Langzeitarbeitslose gedacht. Es soll die Hartz-4-Leistungen aber ablösen und als Grundsicherung für arbeitsuchende Menschen dienen. Festgehalten ist das auch im Koalitionsvertrag von SPD, Grüne und FDP. Dort heißt es: „Das Bürgergeld soll die Würde des und der Einzelnen achten, zur gesellschaftlichen Teilhabe befähigen sowie digital und unkompliziert zugänglich sein.“

Laut der offiziellen Webseite Buerger-geld.org ist es das Bürgergeld kein bedingungsloses Grundeinkommen, sondern ein Geld, das an bestimmte Bedingungen geknüpft ist. Und die wichtigste ist – wie beim Hartz-IV auch – die Bedürftigkeit.

Wer bekommt es?

Wer konkret einen Anspruch darauf hat, steht noch nicht genau fest. Das Bürgergeld ist nämlich noch kein Gesetz. Das wird auch auf der offiziellen Webseite kommuniziert. Allerdings ist es sehr wahrscheinlich, dass sich der Anspruch auf das Geld nicht allzu stark von Hartz-IV unterscheidet.

Bei der Frage, wie das im Detail aussehen wird, sind sich die Parteien bislang aber noch nicht einig. Die SPD um Arbeitsminister Hubertus Heil schlägt vor, dass „erwerbsfähige“ Personen ab 15 Jahren das Geld bekommen sollen. Das sind alle, die mindestens drei Stunden am Tag arbeiten können und nicht durch eine Behinderung oder Krankheit auf absehbare Zeit daran gehindert sind. Für die Prüfung der Erwerbsfähigkeit ist die Deutsche Rentenversicherung zuständig.

Außerdem sollen Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht allein bezahlen können, und solche, deren Leistungen nach dem Bezug von Arbeitslosengeld I auslaufen, das Bürgergeld erhalten. Auch sind Menschen dafür berechtigt, die mit einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Gemeinschaft leben – in der Regel also etwa der Ehepartner oder Lebenspartner und die Kinder. Wichtig ist zusätzlich, dass der Anspruch auf das Bürgergeld nur für jemanden gelten soll, der seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland hat.

Wie bekommt man es?

Laut offizieller Webseite soll es das Bürgergeld nur per Antrag geben, wofür man bekanntlich Formulare ausfüllen muss. Das soll auch in digitale Form gehen. Der Antrag muss dann bei der zuständigen Behörde gestellt werden, sprich Stadtverwaltung, Kommune oder Gemeindeverwaltung. Bislang waren die Jobcenter dafür zuständig.

Wie genau alles letztlich aussehen wird, ist aber noch nicht klar. Vermutlich gilt der Anspruch auf das Bürgergeld ab dem Zeitpunkt, ab dem der Antrag bei der Behörde eingegangen ist. Es wird sich also – wie bei anderen Sozialhilfen auch – lohnen, ihn frühzeitig einzureichen. Laut der offiziellen Webseite www.buerger-geld.org gilt ein Antrag für sechs Monate, dann muss ein Folgeantrag gestellt werden.

Wie hoch soll das Bürgergeld sein?

Bundesarbeitsminister Heil kündigte kürzlich im Interview mit dem Redaktionswerk Deutschland an, dass mit dem Start des Bürgergelds die Regelsätze der Hartz-IV-Empfänger steigen sollen. Er sagte: „Mit dem Bürgergeld werden wir das System entbürokratisieren und dafür sorgen, dass Menschen in der Not verlässlich abgesichert sind.“ Dafür will er die Berechnung der Regelsätze von Hartz-IV verändern. Aktuell beläuft sich der monatliche Hartz-IV Regelsatz auf 449 Euro.

In einem Interview mit der Westfälischen Allgemeinen Zeitung sagte Heil dann: „Mein Vorschlag ist, dass wir etwa bei Familienhaushalten die unteren 30 statt der unteren 20 Prozent der Einkommen als Grundlage nehmen.“ Das bedeutet, dass bei der Berechnung der Sätze von mehr Bedarf ausgegangen würde. „Damit können wir erreichen, dass die Regelsätze im Bürgergeld pro Person und Monat in etwa um 40 bis 50 Euro höher sein werden als in der Grundsicherung.“

Das entspreche einer Gesamtsteigerung von etwa 10 Prozent, so Heil. Vermutlich werden bei der Berechnung des Bürgergeldes unter anderem die Höhe des Einkommens und das Vermögen sowie die Höhe der Lebenshaltungs- und Miet-/Wohnkosten eine Rolle spielen.

Ab wann soll es das Bürgergeld geben?

Die, wie Heil sagt, „sehr große Reform“ soll in diesem Jahr in der zweiten Jahreshälfte beraten und beschlossen werden. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf kündigte er für den Sommer an. Gezahlt werden soll das Bürgergeld dann laut Heil zum 1. Januar 2023.