Organspende

Abgeordnete machen Lauterbach Druck

Politiker von SPD und CDU dringen auf den schnellen Aufbau eines Organspende-Registers.

Abgeordnete machen Lauterbach Druck

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) möchte einen neuen Anlauf zur Einführung einer Widerspruchslösung bei der Organspende unternehmen.

Von Norbert Wallet

Der Vorschlag von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), einen neuen Vorstoß zur Einführung einer Widerspruchslösung bei der Organspende zu unternehmen, ist auf Skepsis gestoßen. Lauterbach unterbreitet seinen Vorschlag vor dem Hintergrund sinkender Spenderzahlen. Bei einer Widerspruchslösung würden alle Bürger als Organspender gelten, es sei denn, sie widersprechen ausdrücklich. Über die Widerspruchslösung war in der Vergangenheit schon im Bundestag debattiert worden, im Januar 2020 scheiterte die Reform aber. Es gilt derzeit die Zustimmungslösung: Wer zur Spende bereit ist, muss dies niederlegen.

„Bestehende Gesetzeslage umsetzen“

Tino Sorge, der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion, nannte die Absicht Lauterbachs im Gespräch mit unserer Zeitung, „ein Ablenkungsmanöver von der eigenen Untätigkeit“. Statt eine Neuregelung zur Organspende zu fordern, solle Lauterbach „zuallererst die bestehende Gesetzeslage umsetzen“. Sorge wies darauf hin, dass „bis heute der Aufbau des Organspende-Registers stagniert, den das Ministerium längst hätte vorantreiben müssen“. Das Register war Teil des Bundestagsbeschlusses von 2020. Lauterbach müsse der Öffentlichkeit „jetzt Rechenschaft darüber ablegen, welche Gründe die Verschleppung des Organspenderegisters hat“.

„Ministerium steht in der Verantwortung“

Ähnlich äußerte sich die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Heike Baehrens. „Das Bundesgesundheitsministerium steht in der Verantwortung, mit allem Nachdruck beim zuständigen Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) für eine zügige Umsetzung des gesetzgeberischen Willens zu sorgen“, sagte sie unserer Zeitung zum Aufbau des Registers. Sie sei der Meinung, „dass die Wirksamkeit des sorgfältig getroffenen Beschlusses des Bundestages erst eingeschätzt werden kann, wenn die damit verbundenen Maßnahmen tatsächlich umgesetzt sind“.