Adoption von Stiefkindern auch ohne Trauschein erlaubt

dpa Karlsruhe.

Die bisherige Regelung, wonach die Adoption von Stiefkindern nur mit Trauschein möglich ist, ist verfassungswidrig. Sie sei nicht mit dem allgemeinen Gleichbehandlungsgebot vereinbar, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. Bislang ist die Adoption von Stiefkindern nur bei Ehepaaren möglich. Der Gesetzgeber muss die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches dazu bis zum 31. März 2020 neu regeln.