Die schwarz-rote Koalition hat sich auf eine umfassende Reform geeinigt: Das Bürgergeld wird abgeschafft und durch eine neue Grundsicherung für Arbeitssuchende ersetzt. Ändert sich dadurch auch die Höhe?
Die Höhe der Leistungen ändert sich nicht.
Von Lukas Böhl
Trotz des neuen Namens bleibt die Höhe der Leistungen – Stand jetzt – unverändert. Das Kabinett hat beschlossen, dass die Regelsätze 2026 auf dem Niveau von 2024 bleiben. Alleinstehende erhalten weiterhin 563 Euro pro Monat, Paare jeweils 506 Euro, Jugendliche 471 Euro, Kinder zwischen 6 und 13 Jahren 390 Euro und Kleinkinder bis 5 Jahre 357 Euro.
Eine rechnerische Senkung wurde zwar erwogen, ist aber rechtlich ausgeschlossen. Die sogenannte Besitzschutzregelung garantiert, dass Leistungen nicht sinken dürfen, auch wenn die Inflationsentwicklung das nahelegen würde. Grund dafür: Die Sätze liegen nach den starken Anhebungen 2023 und 2024 noch immer über dem rechnerischen Bedarf.
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Was ändert sich mit der neuen Grundsicherung?
Deutlich verschärft werden die Sanktionsregeln. Wer einen Termin beim Jobcenter ohne Grund versäumt, muss künftig mit 30 Prozent Kürzung rechnen. Beim zweiten Mal drohen weitere 30 Prozent, beim dritten Mal kann die Zahlung komplett eingestellt werden. Zudem wird die Karenzzeit für Vermögen abgeschafft. Das Schonvermögen wird künftig an die Lebensleistung gekoppelt. Bei zu hohen Wohnkosten kann das Jobcenter sofort eingreifen.
Die Reform soll das Prinzip „Fördern und Fordern“ wieder in den Mittelpunkt rücken. Arbeitsfähige sollen sich aktiv um Arbeit bemühen, Jobcenter sollen stärker vermitteln und schneller sanktionieren können. Besondere Rücksicht ist für Menschen mit psychischen Erkrankungen vorgesehen. Hier sollen Ausnahmen möglich bleiben. Kanzler Friedrich Merz sprach von einer „wirklich neuen, guten Grundsicherung“, die stärker auf Arbeit ausgerichtet sei.