AfD beantragt Ausschluss von Sayn-Wittgenstein

Parteivorstand geht gegen AfD-Chefin von Schleswig-Holstein vor

Berlin (AFP). Der Bundesvorstand der AfD hat den Ausschluss der Landesvor­sitzenden von Schleswig-Holstein, Doris von Sayn-Wittgenstein, beantragt. Zudem beschloss der Bundesvorstand am Montag in Berlin, von Sayn-Wittgenstein bis zur Entscheidung des zuständigen Schieds­gerichts von der Ausübung ihrer Parteiämter auszuschließen, wie die Partei mitteilte. Zur Begründung wurde auf „mutmaßlich strafrechtlich relevante Vorgänge“ nach Paragraf 7 der Bundessatzung verwiesen.

Von Sayn-Wittgenstein war Anfang Dezember wegen ihres Verhältnisses zu dem vom Verfassungsschutz Thüringen als rechtsextremistisch eingestuften Verein Gedächtnisstätte bereits von ihrer Landtagsfraktion ausgeschlossen worden. Nach Angaben des Fraktionsvorsitzenden Jörg Nobis hatte von Sayn-Wittgenstein einen Medienbericht bestätigt, wonach sie zur Unterstützung des Vereins aufgerufen habe. Außerdem habe sie auf Nachfrage auch gegenüber AfD-Vertretern mitgeteilt, „seit Jahren“ Mitglied in diesem Verein zu sein. Zur Überraschung in der AfD habe von Sayn-Wittgenstein danach eine Mitgliedschaft bestritten. Die zum rechtskonservativen Lager der AfD zählende Politikerin war vor einem Jahr nur knapp mit ihrer Kandidatur für den Bundesvorsitz der Partei gescheitert.