Lucha lehnt Corona-Entschädigung für Gewerbetreibende ab

dpa/lsw Stuttgart. Gewerbetreibende haben aus Sicht von Sozialminister Manne Lucha (Grüne) keinen Anspruch auf staatliche Entschädigung wegen des Corona-Lockdowns. Die Maßnahmen gegen Corona seien zwingend erforderlich gewesen, um die Pandemie einzudämmen und Todesopfer zu verhindern, sagte Lucha am Mittwoch im Landtag.

Lucha lehnt Corona-Entschädigung für Gewerbetreibende ab

Abgeordnete sitzen während einer Landtagssitzung auf ihren Plätzen. Foto: Tom Weller/dpa/Archivbild

Die AfD-Landtagsfraktion fordert Entschädigungen für Ladeninhaber, Gastronomen, Kinobesitzer und Künstler. Sie beruft sich dabei auf ein Gutachten, das sie bei einem Juristen in Auftrag gegeben hat. Der entgangene Gewinn müsse den Unternehmern demnach ersetzt werden. Zahlungspflichtig sei das Land Baden-Württemberg als Rechtsträger der Landesregierung, die die Corona-Verordnungen verantworte. Alle anderen Fraktionen lehnten das am Mittwoch im Plenum ab.

Das Gutachten über vermeintliche Entschädigungsansprüche sei rechtlich in großen Teilen nicht haltbar, sagte Sozialminister Lucha. Die Betriebsschließungen seien zwingend erforderlich gewesen, um die Bevölkerung zu schützen. Den wirtschaftlichen Auswirkungen sei man mit finanziellen Soforthilfen und Hilfsprogrammen in Milliardenhöhe begegnet. Das Land habe bislang schon 2,3 Milliarden Euro ausgezahlt. „Das Land lässt seine Menschen und seine Betriebe nicht im Stich“, sagte Lucha.