AFD und FDP gegen Altersvorsorgen-Neuregelung für Politiker

dpa/lsw Stuttgart. Der Landtag will die Altersvorsorge für Abgeordnete neu regeln - gegen den Widerstand von FDP und AfD. Die Fraktionen von Grünen, CDU und SPD brachten am Mittwoch einen Gesetzentwurf ins Parlament in Stuttgart ein, der den Beitritt Baden-Württembergs zum bestehenden Versorgungswerk von Nordrhein-Westfalen und Brandenburg vorsieht. Die AfD ist dagegen, weil sie der Meinung ist, dass die Abgeordneten - wie Bürger auch - die gesetzliche Rentenversicherung in Anspruch nehmen sollen. Die FDP meint, es sei Politikern zumutbar, privat vorzusorgen.

Um die Altersvorsorge der Abgeordneten hat es große Diskussionen gegeben: Früher erhielten Abgeordnete eine staatliche Altersvorsorge (Staatspension). Mit der Reform, die 2011 in Kraft trat, wurde das hinfällig. Stattdessen mussten Abgeordnete, die neu in den Landtag kamen, privat für ihr Alter vorsorgen. Die jüngeren Abgeordneten haben aber festgestellt, dass das für sie nicht lukrativ ist.

Im Februar 2017 beschloss der Landtag deshalb, eine Rückkehr zur lohnenswerten Staatspension zu ermöglichen. Nach einem öffentlichen Proteststurm kassierte das Parlament die Entscheidung kurz darauf wieder. Der Beitritt zum Versorgungswerk ist der Kompromiss. Die neue Regelung soll automatisch für alle Abgeordneten gelten, die ab dem Jahr 2021 neu in den Landtag gewählt werden. Wer jetzt schon im Landtag ist, kann sich bis Ende April 2031 entscheiden, ob er die Regelung über das Versorgungswerk in Anspruch nehmen will. Der Gesetzentwurf soll am 6. November im Parlament beschlossen werden.