AfD verklagt Verfassungsschutz wegen „Prüffall“

Die Partei fühlt sich durch die Bezeichnung diskreditiert

Berlin /DPA - Die AfD will dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) vom Landgericht Köln verbieten lassen, sie öffentlich einen Prüffall zu nennen. Das bestätigte ein Sprecher der Partei am Mittwoch. Zuvor hatte Sueddeutsche.de berichtet. Beim Landgericht Köln war zunächst keine Auskunft zu erhalten, ob bereits eine Klage eingegangen war. „Die Klage richtet sich nicht dagegen, dass der Verfassungsschutz die AfD prüft, sondern dagegen, dass das Amt dies öffentlich macht“, erklärte der Parteisprecher. „Die öffentliche Benennung als Prüffall hat einen stigmatisierenden Charakter.“ Eine Partei kann zum Prüffall werden, wenn die Behörden erste Anzeichen für extremistische Bestrebungen erkennen. Bei einem Prüffall ist eine Beobachtung mit V-Leuten oder anderen nachrichtendienstlichen Mitteln aber grundsätzlich nicht erlaubt. BfV-Chef Thomas Haldenwang hatte die Entscheidung am 15. Januar in einer Pressekonferenz öffentlich gemacht.

Die AfD hält dem Bericht zufolge auch die Einstufung als Prüffall für fragwürdig. Damit sei noch keine offizielle Entscheidung gefallen, und somit fehle es dem Verfassungsschutz an einer juristischen Grundlage für diese Äußerungen. Für jede Wiederholung soll das BfV nach dem Willen der AfD ein Ordnungsgeld von bis zu 10 000 Euro bezahlen.