Airbnb-Datensätze sollen an Steuerbehörden gehen

dpa Berlin/Hamburg. Die Vermietung von privatem Wohnraum über Airbnb scheint für viele attraktiv. So mancher Vermieter nimmt dabei allerdings bis zu fünfstellige Beträge ein. Das ruft die Steuerfahnder auf den Plan.

Airbnb-Datensätze sollen an Steuerbehörden gehen

„airbnb“ auf einem Schlüsselanhänger. Foto: Friso Gentsch/dpa/Symbol

Die Hamburger Steuerfahndung will noch in diesem Monat Tausende Datensätze über Anbieter auf der Vermittlungsplattform Airbnb an die übrigen Bundesländer übermitteln.

Das habe die Behörde den Finanzministerien zugesagt, teilte die Berliner Senatsverwaltung für Finanzen am Freitag mit.

Zuvor hatte die „Wirtschaftswoche“ berichtet. Eine Sondereinheit der Hamburger Steuerfahndung hatte stellvertretend für die übrigen Bundes- und Landesbehörden in einem mehrjährigen internationalen juristischen Verfahren erreicht, dass Airbnb die Daten von Vermietern zu steuerlichen Kontrollzwecken herausrücken muss. Dem war das Unternehmen vor wenigen Wochen nachgekommen.

Es handelt sich der Berliner Senatsverwaltung zufolge um rund 10.000 Datensätze aus den Jahren 2012 bis 2014. Sie liefern Informationen über Vermieter, die mit Angeboten auf der Airbnb-Plattform vier- und fünfstellige Umsätze im Jahr erzielt haben. Die Steuerbehörden in den Ländern wollen nun prüfen, ob dabei Steuern hinterzogen wurden.

„Es ist dem Engagement Hamburgs, das hier mit allen Bundesländern zusammengearbeitet hat, zu verdanken, dass wir nach Jahren bei Airbnb diesen Erfolg erzielt haben“, teilte Berlins Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) mit. Demnach plane die Hamburger Behörde ein weiteres Ersuchen bei Airbnb für Daten aus den Jahren 2017 bis 2019. Es bleibt abzuwarten, ob sie erneut jahrelang darauf warten müssen.

Einnahmen aus Airbnb-Vermietungen sind zu versteuern, soweit sie 520 Euro jährlich übersteigen und das Gesamteinkommen über dem Grundfreibetrag (9408 Euro für Singles) liegt. Bei einer Steuerhinterziehung sind eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren möglich, wobei besonders schwere Fälle auch mit bis zu zehn Jahren Haft geahndet werden können.

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