Aktivist gewinnt Rechtsstreit mit Landratsamt Rottweil

dpa Leipzig. Der Friedensaktivist Hermann Theisen hat einen Streit mit dem Landratsamt Rottweil um die Weitergabe von Briefen gewonnen. Die Behörde wäre verpflichtet gewesen, die Schreiben mit kritischem Inhalt zu umstrittenen Waffenexporten der Firma Heckler & Koch an die angeschriebenen Kreisräte weiterzugeben, entschied das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch in Leipzig. (Az.: BVerwG 8 C 12.19) Das Bundesgericht änderte Urteile der beiden Vorinstanzen ab, die entweder überwiegend oder ganz dem Landratsamt Recht gegeben hatten.

Aktivist gewinnt Rechtsstreit mit Landratsamt Rottweil

Der Friedensaktivist Hermann Theisen bei einem Gerichtstermin. Foto: picture alliance / Thomas Frey/dpa/Archivbild

Theisen hatte seine gleichlautenden „Brief-Petitionen“ an alle Kreisräte adressiert. Er forderte sie darin auf, ihre Einflussmöglichkeiten als Kommunalpolitiker zu nutzen, um Waffenexporte zu verhindern. Aber nur wenige Kreisräte sowie den Landrat und den Ersten Landesbeamten erreichten die Schreiben. Den Rest sandte das Landratsamt ungeöffnet an Theisen zurück.

Diese Praxis der Behörde, generell keine Eingaben von Einzelpersonen weiterzugeben, sei nicht mit den Artikeln 3 und 17 des Grundgesetzes vereinbar, entschied das Bundesverwaltungsgericht. Artikel 17 gesteht jedermann das Recht zu, sich mit Petitionen an die Volksvertretung zu richten. Dass einzelne Schreiben die Adressaten erreicht hätten, andere aber nicht, stufte das Gericht zudem als Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz in Artikel 3 ein.