Sie haben schon länger als drei Jahre ein Prime-Abo bei Amazon? Dann können Sie Geld von dem Unternehmen zurückfordern. Verbraucherschützer erklären, was nun zu tun ist.
Ein Abo von Amazon Prime kann ziemlich ins Geld gehen.
Von mic/red
Zahlreiche Amazon-Prime-Kunden, die ihr Abonnement vor dem Herbst 2022 abgeschlossen haben, haben die Möglichkeit, aufgrund einer unrechtmäßigen Preiserhöhung eine Rückerstattung von Amazon zu fordern.
Die Stiftung Warentest empfiehlt, bis spätestens Ende 2025 aktiv zu werden. So kann man sicherstellen, dass die Rückzahlung von bereits 2022 geleisteten Beträgen nicht verjährt.
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Im Herbst 2022 hat Amazon den Preis für das Prime-Abonnement eigenmächtig angehoben. Vor der Erhöhung kostete ein monatliches Prime-Abo 7,99 Euro und ein Jahresabo 69 Euro. Nach der Anpassung stieg der Preis für das Monatsabo um einen Euro, während das Jahresabo um 20,90 Euro teurer wurde.
Dass diese Preiserhöhung rechtswidrig war, hatte das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf festgestellt (Az. I-20 U 19/25). Die Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen war zuvor bereits vor dem Landgericht erfolgreich gewesen.
Wer bekommt die Amazon-Prime-Erstattung?
Kunden und Kundinnen, die ihr Monats- oder Jahres-Abo noch zum alten Preis abgeschlossen haben und der Preiserhöhung nicht zugestimmt haben, können die Erstattung der gezahlten Differenz zwischen altem und neuem Abopreis verlangen.
Als Zustimmung gilt, wenn Prime-Abonnenten nach Ansage der neuen Preise vom Jahres- aufs Monats-Abo oder umgekehrt gewechselt haben, erklärt die Stiftung Warentest.
Wie bekommt man die Amazon-Prime-Rückerstattung?
Fordern Sie die Zahlung schriftlich ein. Auf ihrer Webseite stellt die Stiftung Warentest einen Musterbrief mit Ausfüllhinweisen bereit.
Zudem plant die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen eine Sammelklage wegen der Preiserhöhung. Interessierte können sich auf der Webseite der Verbraucherzentrale für einen Newsletter zur geplanten Klage registrieren.
Mit Zinsen Druck auf Amazon Prime machen
Das Urteil des Oberlandesgerichts ist noch nicht rechtskräftig, da die Revision beim Bundesgerichtshof zugelassen wurde. Bis eine endgültige Entscheidung getroffen wird, könnten noch mehrere Monate oder sogar über ein Jahr vergehen.
In der Zwischenzeit müssen Betroffene möglicherweise auf eine Rückzahlung warten. Tipp: Fordern Sie neben der Erstattung auch das Recht auf Verzugszinsen ein. Dazu muss Amazon ultimativ zur Zahlung aufgefordert werden, wie es im Musterbrief der Warentester beschrieben ist.