Amtsgericht: Scheibe eines vorbeifahrenden Autos eingeschlagen

Ein Angeklagter wurde vor dem Amtsgericht Backnang wegen Nötigung unter anderem zu einer Geldstrafe und einem Fahrverbot verurteilt.

Amtsgericht: Scheibe eines vorbeifahrenden Autos eingeschlagen

Der Fall wurde vor dem Amtsgericht Backnang verhandelt. Archivbild: Matthias Nothstein

Von Jutta Rieger-Ehrmann

Backnang. Schlag oder Stoß? Mit der flachen Hand oder der Faust? Das war eine zentrale Frage in der Verhandlung am Amtsgericht Backnang, in der es um den Einspruch gegen einen Strafbefehl wegen Nötigung, Sachbeschädigung und fahrlässiger Körperverletzung ging. Was war geschehen? Der 24-jährige Angeklagte war im Dezember 2021 auf der B14 in Richtung Murrhardt unterwegs gewesen. Zwischen Oppenweiler und Sulzbach an der Murr kam es dann zu folgendem Vorfall: Ein Autofahrer war mit seinem VW in Oppenweiler mit weniger als den vorgeschriebenen 30 Kilometern pro Stunde unterwegs, „belehrend“, wie ein Zeuge, der in seinem BMW direkt dahinter fuhr, aussagte. Dies veranlasste den 24-jährigen angeklagten Audi-Fahrer zu einem Überholvorgang innerorts. Er überholte den BMW, scherte vor ihm ein und wurde dabei von dem VW auf zehn Stundenkilometer heruntergebremst. Er wollte daher den VW ebenfalls überholen, was der VW-Fahrer allerdings zu verhindern suchte, indem er in der Mitte der Straße fuhr. Schließlich gelang es ihm doch.

Hier hätte die Geschichte eigentlich beendet sein können, doch der Audi-Fahrer bremste nun seinerseits den VW-Fahrer bis zum Stillstand aus. Dieser wollte daraufhin schnell weg, da er sich nach eigenen Angaben bedroht fühlte, und fuhr relativ dicht an dem Angeklagten, der inzwischen ausgestiegen war, vorbei. Der 24-Jährige schlug auf die hintere Autoscheibe, ob mit der Hand oder der Faust konnte nicht geklärt werden. Diese ging dabei zu Bruch und verletzte das hinten sitzende Kind durch Kratzer leicht. Der Angeklagte selbst trug eine schwere Handverletzung davon, aufgrund derer er trotz mehrfacher Operationen die Hand nicht mehr richtig bewegen kann. Die verschiedenen Aussagen stimmten insofern überein, was die Fahrweisen, das Überholen und Ausbremsen anging, zu sehen auch auf dem Video einer der beiden Dashcams des Geschädigten. Was den Schlag aufs Auto betraf, sagten der Geschädigte und seine Lebensgefährtin sowie der Fahrer und die Beifahrerin des BMW aus, dass es eine Tätlichkeit gegen das Auto gewesen sei, während der Angeklagte behauptete, er habe sich nur abgestoßen.

70 Tagessätze à 20 Euro und ein Fahrverbot von zwei Monaten

Während die Staatsanwältin die Schuld des Angeklagten trotz des Mitverschuldens des Geschädigten in vollem Umfang für erwiesen ansah, verwies sein Rechtsanwalt auf die „hohe Belastungstendenz der so genannten Geschädigten“ sowie auf erhebliche Zweifel an der Schlagabsicht seines Mandanten. Außerdem sei auch noch ein Zivilprozess mit einer ungewöhnlich hohen Schadensberechnung anhängig. Ungewöhnlich seien auch die beiden Dashcams des Geschädigten. Der 24-Jährige habe den Fehler gemacht, anzuhalten, und sei damit in die Falle getappt.

Es erging folgendes Urteil: 70 Tagessätze à 20 Euro, ein Fahrverbot von zwei Monaten sowie die Übernahme der Kosten des Verfahrens. Die Straftaten der Nötigung, Sachbeschädigung und Körperverletzung seien erwiesen, so der Richter in seiner Urteilsbegründung. Auch seien die Unterstellungen gegenüber den Geschädigten und das Ablegen lediglich eines Teilgeständnisses nicht hilfreich gewesen. Gleichwohl habe er die schwierigen Lebensumstände und die schweren Folgen der Verletzung für den Angeklagten sowie dessen wirtschaftliche Situation und die Forderungen im anstehenden Zivilprozess berücksichtigt.