An den acht Jahren Haft ändert sich nichts

Landgericht bestätigt Urteil gegen den Räuber von Kirchberg. Der muss nach der Haft die Beute erstatten.

An den acht Jahren Haft ändert sich nichts

Das Urteil wird bestätigt. Symbolfoto: fotogestoeber - stock.adobe

Von Bernd S. Winckler

Kirchberg an der Murr/Stuttgart. Im Jahr 2019 hatte ein heute 36-jähriger Mann aus Bad Zwischenahn in Kirchberg an der Murr mit Waffendrohung einen Bäckereilieferanten in seinem Fahrzeug überfallen und um den Inhalt einer Geldtasche beraubt. Zusätzlich hatte der Mann dann noch im niedersächsischen Emsland einen Raub begangen – für beide Taten erhielt er vom Landgericht Stuttgart dafür acht Jahre Haft verhängt. Diese acht Jahre bleiben bestehen, wie gestern das Stuttgarter Landgericht in einem neuen Urteil gegen den 36-Jährigen ausdrücklich bestätigte.

Bei den beiden Überfällen hatte der Angeklagte damals fast 6000 Euro erbeutet – und wurde erst zwei Jahre später, nachdem der Kirchberger Überfall aktenkundig war, in der Nähe von Backnang festgenommen. Im ersten Urteil stellte das Gericht fest, dass er in den frühen Morgenstunden des 6. August 2019 auf der Strecke zwischen Rielingshausen und Kirchberg in der Nähe des Kreisverkehrs Rielingshauser/Danziger Straße den Lieferwagen eines Bäckereifahrzeugs durch einen quer liegenden Baum zum Anhalten zwang, den Fahrer dann brutal niederschlug, erheblich verletzte und ihm die Geldtasche mit Inhalt raubte.

Den ersten Überfall hatte der Mann laut dem Urteil schon in einer Gemeinde im Emsland am 19. März 2019 verübt und dort in einem Juweliergeschäft ebenfalls hohe Beute – zusammen genau 5863 Euro – gemacht. Unter Einbeziehung einer dritten Straftat, die einst vom Amtsgericht Waiblingen abgeurteilt war, wurde er dann im September letzten Jahres vom Landgericht Stuttgart zu der achtjährigen Gesamtstrafe verurteilt. Dabei versäumte es das Gericht, die hohe Beute von 5863 Euro in Form einer „Einziehung“ anzuordnen, damit dem Verurteilten bei späterer Freilassung der eventuelle Betrag gepfändet werden kann. Denn durch seine Taten habe er diesen entsprechenden Wert für sich erlangt, da bei seiner Festnahme kein Geld bei ihm gefunden wurde.

Diese finanzielle Absicherung für den Staat hat gestern das Stuttgarter Landgericht in einem neuen Urteil nachgeholt, dabei aber ausdrücklich festgestellt, dass trotz der Urteilsaufhebung durch den Bundesgerichtshof die verhängte achtjährige Haftstrafe bestehen bleibt. Davon hat der 36-Jährige erst knapp ein Jahr verbüßt.

Übrigens war bei den beiden Überfällen des 36-Jährigen – im Emsland und in Kirchberg – eine Komplizin beteiligt, was die Stuttgarter Staatsanwaltschaft viel später herausfand. Nach intensiver Ermittlungsarbeit durch die Polizei wurde die Frau erst vor Monaten als Helferin der Taten entdeckt und nunmehr ebenfalls am Landgericht angeklagt. Der Vorwurf: Beihilfe zum schweren Raub in zwei Fällen. Der Prozess gegen sie sollte schon am 25. April beginnen, wurde aber aus Coronapandemiegründen abgesagt. Jetzt steht dieser Fall Mitte Mai zur Verhandlung an.