Anerkennung entzogen: Eilantrag scheitert

dpa/lsw Karlsruhe. Die Gesellschaft für technische Sicherheitsprüfungen (GTS) hat sich vorerst erfolglos dagegen gewehrt, dass das Land sie nicht mehr als Prüfgesellschaft anerkennt. Sie scheiterte mit einem entsprechenden Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe. Das teilte das Gericht am Montag aufgrund einer am 7. Mai ergangenen Entscheidung mit.

Das Verkehrsministerium hatte der GTS im Februar den Status als Überwachungsorganisation aberkannt, weil sie in der Vergangenheit zu Unrecht Plaketten der Haupt- und Abgasuntersuchungen vergeben hatte. Der Widerruf sei unverhältnismäßig, argumentierte nun die GTS. Das vom Ministerium angeführte Fehlverhalten liege viele Jahre zurück. Dem folgten die Richter nicht. Das Gericht habe insbesondere die Argumentation des Ministeriums bestätigt, „wonach die Geschäftsführung und der technische Leiter der GTS unzuverlässig sind“, sagte Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne).

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig und Beschwerde zum Verwaltungsgerichtshof Mannheim möglich. Außerdem muss das Verwaltungsgericht noch im Hauptsacheverfahren über die Klage der GTS entscheiden (Az.: 3 K 692/20).