Angeklagter rastet im Gerichtssaal aus

46-Jähriger muss nach Überfall auf 78-Jährige vier Jahre in Haft.

Angeklagter rastet im Gerichtssaal aus

Symbolfoto: Fotolia / Romolo Tavani

Von Bernd S. Winckler

WINNENDEN. Der Angeklagte ist 46 Jahre alt. Davon hat er gute 25 Jahre hinter Gittern verbracht: schwerer Raub, Diebstahl, gefährliche Körperverletzung, Nötigungen und Rauschgifthandel. 17 Vorstrafen zieren sein Register. Eine weitere Straftat kommt hinzu: Am 18. Januar dieses Jahres hat er in Winnenden eine 78-jährige Frau in ihrer Wohnung mit Waffendrohung überfallen und erheblich verletzt, wie gestern die 5. Große Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts im Urteil Nummer 18 feststellte.

Doch der Reihe nach: Die 78-Jährige schildert in ihrer Aussage der Polizei, dass es an jenem kalten Januarabend bei ihr klingelte. Sie habe nicht öffnen wollen, aber der Mann habe an der Sprechanlage gesagt, sie müsse öffnen. Danach sei alles recht schnell gegangen. Er kam in die Wohnung und befahl, dass sie sich auf einen Stuhl setze. Dann holte er aus der Tasche eine Pistole und hielt sie ihr mit der Forderung nach einem Betrag in Höhe von 60000 Euro vor. Ihr Sohn würde ihm das Geld schulden.

Danach seien dann die Schläge gefolgt. Dann habe der Räuber ihr mehrfach ein Kissen auf das Gesicht gedrückt und den Mund damit zugehalten. Weitere Schläge auf den Kopf seien gefolgt, wobei sie ihr Hörgerät verlor und schließlich blutend zu Boden ging.

Sie mit einer Schnur zu fesseln, klappte nicht, weil das Opfer sich wehrte. Hilferufe habe der Täter erneut mit dem Aufdrücken des Kissens auf den Mund erstickt. Und wieder habe er zugeschlagen – direkt auf den Kopf, so die Aussage der 78-Jährigen bei der Polizei. Danach sei er verschwunden.

Das betagte Opfer musste gestern nicht im Zeugenstand erscheinen, nachdem der Angeklagte über seinen Verteidiger den Raubüberfall zugegeben hatte. Allerdings mit dem Hinweis, dass es sich nicht um eine echte Waffe, sondern eine Spielzeugpistole handelte. Im Zuge einer sogenannten Verständigung durch Geständnis einigten sich Gericht, Staatsanwalt und Verteidigung auf die Gesamtstrafe von vier Jahren Haft, zuzüglich der Unterbringung in einer Drogenentzugseinrichtung, in der sich der Angeklagte ohnehin schon befand.

Dass er sich – nicht nur wegen des Drogenkonsums – zu Aggressionen hinreißen lässt, wurde auch am gestrigen Verhandlungstag klar: Als ein Bekannter im Zuhörerbereich erschien, schrie der 46-Jährige ihn an und wollte ihn angreifen. Die metallenen Handschellen, die ihm kurz zuvor ein Justizbeamter abgenommen hatte, warf er blitzschnell quer durch den Verhandlungssaal in Richtung des Mannes, den er fast am Kopf getroffen hätte. Zusätzlich versuchte der Angeklagte die Glasscheibe, die pandemiebedingt zwischen den Tischen aufgestellt ist, durch den Raum zu werfen. Doch inzwischen waren fast ein Dutzend Sicherheitsbeamte des Landgerichts erschienen und fesselten den tobenden Mann.

Die Unterbringung in einer Entzugseinrichtung hatten die Richter bei den vorigen Urteilen ebenfalls angeordnet, allerdings nur mit mäßigem Erfolg. Wie aus der Vorstrafenliste zu vernehmen ist, hatte der 46-Jährige alle Straftaten im Zustand eines Drogenrausches begangen und sich hinterher mit dem Erlös aus der Beute Drogen gekauft. Allein für eine ganze Serie von Raubüberfällen in Stuttgart hatte ihn das Landgericht im Jahr 2000 zu elf Jahren Haft verdonnert, von denen er zwei Drittel verbüßt hat.

Die Richter geben ihm nun dennoch eine weitere Chance zu einem künftigen straffreien Leben, wenn er die jetzige Therapie erfolgreich besteht.