Angriff mit der Axt

17-Jähriger wird zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.

Angriff mit der Axt

Symbolfoto: Erwin Wodicka

Von Hans-Christoph Werner

STUTTGART/GROSSERLACH. Ein 17-Jähriger ist vom Stuttgarter Landgericht wegen gefährlicher Körperverletzung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Er soll einen Bekannten im Oktober vergangenen Jahres in einem Wald bei Großerlach mit einer Axt attackiert haben. Die Anklage lautete auf versuchten Mord.

Der Strafprozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, weil der Angeklagte zur Tatzeit noch nicht volljährig war. In diesem Fall soll ein Verbrechen durch den Strafprozess zwar in dem gesetzlich festgelegten Strafrahmen geahndet werden. Aber der Täter soll, insbesondere durch Auflagen bei Bewährungsstrafen, auch wieder ins normale Leben zurückfinden können.

Laut Anklage soll der 17-Jährige seinen Kontrahenten in den Wald gelockt haben, um ihn mit einer Axt zu töten. Allerdings traf er ihn offenbar nicht richtig, sodass das Opfer lediglich Platzwunden am Kopf erlitt. Über das Motiv und die Hintergründe der Tat ist nichts bekannt.

Der Täter erhielt nun zwei Jahre auf Bewährung. Er hatte sich, so verlautete die Pressestelle des Landgerichts, der gefährlichen Körperverletzung und des Besitzes einer verbotenen Waffe schuldig gemacht. Dieser Urteilsspruch zeigt zugleich, dass die ursprüngliche Anklage auf „versuchter Mord“ im Lauf des Verfahrens auf „gefährliche Körperverletzung“ abgemildert wurde. Der Verurteilte, so ist der Pressemitteilung weiter zu entnehmen, muss über die Bewährungszeit hinweg in einer Jugendhilfeeinrichtung wohnen und sich einer psychotherapeutischen Behandlung unterziehen. Denn das Ziel ist ja, dass der junge Täter in ein geordnetes und straffreies Leben zurückfindet.