Hat ein Ex-CDU-Abgeordneter Bestechungsgeld aus Aserbaidschan bekommen? Das muss das Münchner Oberlandesgericht klären. Die Plädoyers könnten unterschiedlicher kaum sein.
Axel Fischer (Archivbild)
Von red/dpa
Weil er Bestechungsgeld aus Aserbaidschan angenommen haben soll, hat die Generalstaatsanwaltschaft München eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten für den Ex-CDU-Bundestagsabgeordneten Axel Fischer gefordert. Zudem soll er 80.000 Euro an die Stiftung Opferhilfe zahlen und für drei Jahre sowohl das aktive als auch das passive Wahlrecht verlieren - was auch Folgen für seine Altersversorgung hätte. Und: 26.300 Euro, die er an Bestechungsgeldern erhalten haben soll, sollen eingezogen werden.
Die Verteidiger wiesen die Vorwürfe zurück und forderten einen Freispruch. Fischer sei nicht käuflich gewesen, sagte Rechtsanwalt Heiko Hofstätter. Die Strafforderung der Anklage nannte er völlig unverhältnismäßig. Das Urteil will das Oberlandesgericht München voraussichtlich an diesem Donnerstag verkünden.
Generalstaatsanwaltschaft: Indizien mehr als ausreichend
Die Generalstaatsanwaltschaft München hält es für erwiesen, dass sich Fischer als Mandatsträger der Bestechlichkeit schuldig gemacht hat: Für pro-aserbaidschanisches Verhalten als Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarats (PACE) soll er über die Jahre hinweg einige Zehntausend Euro in bar erhalten haben - wobei ein Teil der Zahlungen geflossen sein soll, als dies noch nicht strafbar war, und ein weiterer Teil der Zahlungen inzwischen verjährt ist. Im Gegenzug soll Fischer, der von 2010 bis 2018 in der PACE aktiv war, im Interesse Aserbaidschans positive Reden gehalten und vertrauliche Dokumente frühzeitig weitergeleitet haben.
Fischer, der aus dem Wahlkreis Karlsruhe-Land stammt, hatte die Vorwürfe vor Gericht bestritten und gesagt: „Ich bin unschuldig.“ Er habe keine finanzielle oder sonstige Zuwendungen für pro-aserbaidschanisches Abstimmungs- oder anderes Verhalten bekommen. Er habe niemals seine Stimme „verkauft“.
In seinen letzten Worten bekräftigte er, er sei nicht bestechlich gewesen, er habe nicht im Sinne Aserbaidschans gearbeitet und habe auch nie eine entsprechende Unrechtsvereinbarung getroffen. Zu den ihm vorgeworfenen Geldzahlungen sagte er, er habe „keine 20.000 Euro oder was auch immer bekommen“. Er sei „angeschwärzt“ worden. Nun setze er auf das Gericht, die Indizien zu bewerten und nicht das Ziel einer Verurteilung im Auge zu haben.
Oberstaatsanwalt Martin Weigl sagte dagegen in seinem Plädoyer, die Indizien gegen Fischer seien mehr als ausreichend. Er nannte unter anderem interne Dokumente der aserbaidschanischen Seite, in denen Fischer als Zahlungsempfänger geführt worden sei.
Verteidiger: Nur „vermeintliche Indizien“
Fischers Verteidiger wiesen die Anklagvorwürfe zurück. Sie warfen der Generalstaatsanwaltschaft falsche Narrative und einseitige Ermittlungen vor. Dass sich die Anklage so bestätigt habe, wie sie erhoben worden sei, sei „komplett falsch“. Bei vielen vorgetragenen Indizien handle es sich nur um „vermeintliche Indizien“.
Rechtsanwalt Hofstätter zog insbesondere zentrale Zeugenaussagen in Zweifel, bezeichnete diese als gelogen. Die Verteidigung sei davon überzeugt, dass ihrem Mandanten gerade kein Geld von Aserbaidschan ausbezahlt worden sei.
Aserbaidschan soll sich jahrelang bemüht haben, Entscheidungen in der Parlamentarischen Versammlung des Europarats mit Hilfe von Geldzahlungen zu seinen Gunsten zu beeinflussen. In einem ersten Prozess hatte das Oberlandesgericht den Ex-CSU-Bundestagsabgeordneten Eduard Lintner zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Lintner hat dagegen allerdings Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt.