Anklage gegen Richter, Polizist und Autohändler

dpa/lsw Karlsruhe. Hat ein Richter für ein bisschen Luxus schon mal ein Auge zugedrückt und auch einen Bekannten vor einem Verfahren gewarnt? Die Staatsanwaltschaft ist sich sicher - sie hat Anklage erhoben.

Anklage gegen Richter, Polizist und Autohändler

Die Statue der Justitia steht mit einer Waage und einem Schwert in der Hand. Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild

Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat nach mehr als zweijährigen Ermittlungen Anklage gegen einen Richter aus dem Landgerichtsbezirk Baden-Baden, einen früheren Polizisten aus dem Polizeipräsidium Offenburg sowie einen Autohändler aus Baden-Baden wegen mehrerer Straftaten erhoben. Es gehe unter anderem um Rechtsbeugung, Vorteilsnahme, Bestechung und versuchten Betrug, sagte ein Sprecher der Anklagebehörde am Donnerstag auf Anfrage. Zuvor hatte der Südwestrundfunk (SWR) darüber berichtet.

Der Richter ist nach Angaben des Justizministeriums vorläufig des Dienstes enthoben. Der Polizist ist dem SWR zufolge inzwischen in Pension; zusätzlich sei ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden, das aber bis zur Entscheidung im Strafverfahren ausgesetzt sei.

Wie der SWR berichtet, soll der Richter von einem inzwischen aufgelösten Autohaus teure Luxusautos für sich und seine Familie zur Verfügung gestellt und Geld geliehen bekommen haben. Die Staatsanwaltschaft sprach von einem Darlehen in Höhe von 5000 Euro.

Im Gegenzug soll der Richter mit Hilfe von Informationen des Polizeibeamten den Autohändler vor einem Ermittlungsverfahren im Drogenbereich gewarnt haben. Ungereimtheiten gibt es auch bei einer an sich fälligen Geldauflage gegen einen Bekannten des Händlers. Die Staatsanwaltschaft gehe außerdem davon aus, dass der Richter Geldzuweisungen nach Urteilen des Gerichts gezielt einem Fußballverein zukommen ließ, in dem der Händler und der Polizist waren, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft.

Dem SWR zufolge hatten Ermittler der Staatsanwaltschaft Baden-Baden bereits 2017 verdächtige Vorgänge zwischen den drei Beteiligten bemerkt. Um den Anschein der Befangenheit in den Ermittlungen zu vermeiden, habe die Generalstaatsanwaltschaft die Staatsanwaltschaft Karlsruhe mit dem Fall betraut. Diese erhob am 25. Mai Anklage am Landgericht Karlsruhe (Az. 4Kls 730 Js 21302/17).