BildungBei der geplanten Grundgesetzänderung soll die Kofinanzierungspflicht für die Länder entfallen.
Berlin Im Vermittlungsverfahren über die Neuordnung der Bildungsfinanzierung im Grundgesetz und die Umsetzung des Digitalpakts rückt eine Einigung näher. Wie unsere Zeitung aus gut informierten Verhandlungskreisen erfahren hat, sollen bei der Grundgesetzänderung zur Neuordnung der Bildungsfinanzierung sämtliche Kofinanzierungspflichten aufseiten der Länder entfallen. Außerdem sollen die neuartigen Bundesmittel für die Schulpolitik sehr viel klarer als bisher vorgesehen auf die Verbesserung der kommunalen Bildungsinfrastruktur beschränkt werden. Die Unterhändler von Bundestag und Bundesrat haben diese Kompromisslinien ausgelotet; sie befinden sich jetzt in der Abstimmung mit den Fraktionsspitzen im Bundestag und den sechzehn Landesregierungen.
Der Bundesrat hat die im Bundestag bereits beschlossene Grundgesetzänderung im Dezember ohne Gegenstimme abgelehnt und den Vermittlungsausschuss angerufen. Vor allem die kleinen und finanzschwachen Länder begründeten ihre Ablehnung mit der bisherigen Anforderung des Bundestags, die Finanzhilfen „jeweils mindestens in gleicher Höhe durch Landesmittel für den entsprechenden Investitionsbereich“ zu ergänzen. Die nun vorgeschlagene Formulierung sieht vor, dass die Mittel des Bundes zusätzlich zu eigenen Mitteln der Länder bereitgestellt werden. Auflagen zu einer Kofinanzierung sollen entfallen, wie Verhandlungsteilnehmer bestätigen.
Nach jetzigem Stand der Gespräche könnten künftig nur noch Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen sowie besondere, befristete Ausgaben der Länder und Gemeinden zur Steigerung der kommunalen Bildungsinfrastruktur fließen. Das stellt geringere Eingriffe in die Länderhoheit dar, die Einstellung von Lehrern wird ausgeschlossen. Ermöglicht werden soll im Fall des Digitalpakts die Beschäftigung von Systemadministratoren an Schulen und eine externe Weiterbildung von Lehrern. Ob das im Vermittlungsausschuss konsensfähig ist, muss noch ausgelotet werden. Als Termin dafür ist der 20. Februar ins Auge gefasst.