Antrag für eine größere 40er-Zone

Die Grünen-Fraktion im Backnanger Gemeinderat setzt sich für eine Geschwindigkeitsreduzierung über den Innenstadtring hinaus ein. Zwar ist die Stadtverwaltung dem Anliegen wohlgesinnt, sieht sich aber in der Umsetzung vom rechtlichen Rahmen eingeschränkt.

Antrag für eine größere 40er-Zone

Im unteren Bereich der Aspacher Straße gilt bereits Tempo 40. Geht es nach der Grünen-Fraktion, soll dies ausgeweitet werden. Foto: A. Becher

Von Lorena Greppo

Backnang. Seit fast zwei Jahren gilt auf dem Backnanger Innenstadtring nun Tempo 40 und die Verantwortlichen ziehen eine positive Bilanz: „Wir verzeichnen eine recht gute Akzeptanz, die maximale Geschwindigkeit wird kaum überschritten“, sagt Gisela Blumer, Leiterin des Rechts- und Ordnungsamts. Und mehr noch: Auf dem gesamten Ring wurden seitdem keine nennenswerten Unfälle gemeldet. „Das ist ein guter Erfolg“, so Blumer. Denn während der Grund für die Geschwindigkeitsreduzierung in der viel befahrenen Eugen-Adolff-Straße die schlechte Luftqualität war, hatte man den Schritt beispielsweise in der Talstraße mit dem Sicherheitsaspekt aufgrund der wenig übersichtlichen Ein- und Ausfahrten der Parkhäuser begründet.

Auf diese Erfahrung möchte die Gemeinderatsfraktion der Grünen aufbauen und hat einen Antrag darauf gestellt, die 40er-Zone zu erweitern – zugunsten des Verkehrsflusses und des Umweltschutzes. Beispiele für eine Erweiterung wären demnach die Aspacher Straße, Stuttgarter Straße, Weissacher Straße und Gartenstraße. Gerade der Flickenteppich in der Aspacher Straße ist Willy Härtner, Fraktionsvorsitzender der Grünen im Gemeinderat, ein Dorn im Auge. Im unteren Teil der Straße gilt bis zum Kreisverkehr Tempo 40, dann darf für ein kurzes Stück 50 Kilometer pro Stunde gefahren werden, bevor auf Höhe der Schule wieder auf Tempo 30 gedrosselt wird. „Auf dem kurzen Stück, wo Tempo 50 gilt, geben die Leute in der Kurve Gas. Anwohner haben mich darauf angesprochen, dass sie vom Lärm gestört werden“, berichtet Härtner. Abgesehen von der Lärmbelästigung sieht er auch eine Gefahrensituation, denn an dieser Stelle sind viele Schüler der Mörikeschule unterwegs.

Auch im Hinblick auf die Weissacher Straße äußert Härtner Bedenken bezüglich Lärm und Sicherheit. „Am ehemaligen Krankenhausareal handelt es sich um eine Steigstrecke mit relativ enger Bebauung. Das ist wie in einem Tunnel: Es röhrt ziemlich laut.“ Und gerade am Übergang in der Friedhofsnähe sei das Aufkommen der Fußgänger zudem recht hoch.

Für die Gartenstraße sei der Wunsch nach Tempo 40 mit längerfristigem Denken verbunden, denn wenn auf der Oberen Walke Wohnungen stehen, nehme der Verkehr zu. Wegen der verschiedenen Supermärkte sei hier sowieso schon viel los. „Es geht gedrängt zu.“ Er plädiere dafür, die Leute von Anfang an daran zu gewöhnen, hier langsamer zu fahren, sagt Härtner im Hinblick auf die neuen Bewohner in diesem Areal.

Die erste Stellungnahme der Stadt zum Antrag der Grünen-Fraktion weckt jedoch wenig Hoffnungen auf eine Umsetzung. Hier wird darauf verwiesen, dass weiterhin ausschließlich Verkehrssicherheit, Lärmminderung oder Luftreinhaltung eine Geschwindigkeitsreduzierung begründen (siehe Infokasten). „Tempo 40 ist nach der derzeitigen Rechtslage nicht umsetzbar. In den genannten Bereichen liegen objektiv keine Sicherheitsprobleme oder Probleme bei der Luftqualität vor“, so Blumer. Zwar gebe es an der Einmündung Eichendorffstraße in die Weissacher Straße eine Unfallhäufung. Nach Auswertung des Unfallgeschehens bestand jedoch keine Kausalität mit der auf der Weissacher Straße gefahrenen Geschwindigkeit. Vielmehr entstanden von Unfällen drei bei stockendem Verkehr und alle infolge von Unachtsamkeit. Und auch in den anderen angeführten Streckenabschnitten liegen keine Unfallhäufungen vor.

Somit bleibt es bis auf Weiteres bei der Prüfung der Lärmwerte als eine potenzielle Möglichkeit für eine Geschwindigkeitsreduzierung. Das Baudezernat sei derzeit mit der Lärmaktionsplanung befasst, die Ergebnisse gelte es abzuwarten. Grundsätzlich setze sich auch die Stadtverwaltung für die Ausweitung der 40er-Zone ein, sagt die Rechts- und Ordnungsamtsleiterin. „Wir sind laufend dabei, die Möglichkeiten zu prüfen und alles auszuschöpfen.“ Denn mit den Ergebnissen des Innenstadtrings sei die Verwaltung sehr zufrieden. „Das war ein Schritt in die richtige Richtung“, so Blumer.

Willy Härtner plädiert dafür, dass den Kommunen in solchen Angelegenheiten mehr Freiheit gelassen werde. Es sei schließlich widersinnig, die ganze Stadt mit diversen Schildern zu versehen. Ein Flickenteppich wie es die Aspacher Straße ist, sei für die Autofahrer auch nicht angenehm. „Warum können wir nicht gleich in Städten immer 40 fahren?“, fragt er. Das Tempolimit innerorts sei vor Jahrzehnten festgelegt worden, die Gegebenheiten seien inzwischen andere. „Das müsste doch auch der Gesetzgeber ein Stück weit einsehen.“ Härtner ist der Meinung: „Das würde uns allen guttun – weniger Lärm, weniger Schadstoffe und mehr Sicherheit.“ Gerade weil der neue Oberbürgermeister Maximilian Friedrich sich schon sichtbar für das Klima einsetze, sei er aufgerufen, auch hier sein Möglichstes zu tun.

Wann sind Geschwindigkeitsreduzierungen möglich?

Kommunen können Tempolimits als Schutzmaßnahme nur unter bestimmten Voraussetzungen anordnen. Laut aktueller Dienstbesprechung des Verkehrsministeriums sind die bundesgesetzlichen Bestimmungen umzusetzen, das Land hat hierbei keine Möglichkeit, auszuscheren. Mögliche Gründe sind:

Verkehrssicherheit Die Geschwindigkeit kann reduziert werden, wenn eine konkrete Gefahrenlage vorliegt und ein über das normale Maß hinausgehendes Unfallrisiko besteht. Hiermit wurde beispielsweise Tempo 40 in der Backnanger Talstraße begründet.

Luftreinhaltung Werden die Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) oder Feinstaub überschritten, so ist für deren rasche Einhaltung zu sorgen. Da Geschwindigkeitsbegrenzungen die Problematik entschärfen, können aufgrund dessen Tempolimits innerorts eingeführt werden. Ein Beispiel hierfür ist die Backnanger Eugen-Adolff-Straße. Hier war die zulässige Höchstgeschwindigkeit bereits im Juni 2019 von 50 auf 40 Kilometer pro Stunde reduziert worden. Die Messergebnisse dort belegten eine positive Auswirkung auf die Luftqualität.

Lärmminderung Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg weist darauf hin, dass ein Tempolimit aus Lärmschutzgründen ebenfalls möglich ist. Maßnahmen kommen demnach insbesondere in Betracht, wenn die Lärmwerte 70 dB(A) tags beziehungsweise 60 dB(A) nachts überschreiten. So wurde beispielsweise Tempo 30 auf der B14 in Oppenweiler begründet.