dpa Karlsruhe.
Nachdem das Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde des mutmaßlichen Islamisten Sami A. nicht zur Entscheidung angenommen hat, schließt seine Anwältin einen erneuten Gang nach Karlsruhe nicht aus. Anwältin Seda Basay-Yildiz sagte der dpa, die aktuelle Entscheidung des Gerichts habe sich nur auf einen Eilantrag bezogen: „Das Hauptsacheverfahren ist noch am Oberverwaltungsgericht Münster anhängig.“ Sami A. war am 13. Juli 2018 unter umstrittenen Bedingungen nach Tunesien abgeschoben worden.