Anwältin von Sami A.: Wieder vor das Verfassungsgericht

dpa Karlsruhe.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde des mutmaßlichen Islamisten Sami A. nicht zur Entscheidung angenommen hat, schließt seine Anwältin einen erneuten Gang nach Karlsruhe nicht aus. Anwältin Seda Basay-Yildiz sagte der dpa, die aktuelle Entscheidung des Gerichts habe sich nur auf einen Eilantrag bezogen: „Das Hauptsacheverfahren ist noch am Oberverwaltungsgericht Münster anhängig.“ Sami A. war am 13. Juli 2018 unter umstrittenen Bedingungen nach Tunesien abgeschoben worden.